Terms of Service

Effective as of: August 17, 2025

Stand: 17. August 2025

Hinweis: Ab dem 1. April 2025 ist die Rückerstattung nicht mehr möglich.

Für mehr Informationen besuchen Sie unsere FAQ Seite

A. Einleitung

  1. General Provisions
    Diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (nachfolgend „Bedingungen“) sind eine rechtlich bindende Vereinbarung zwischen der accessiBe Ltd. und/oder den mit ihr verbundenen Unternehmen (soweit zutreffend; nachfolgend „Unternehmen“) und ihren Besuchern sowie Kunden.

    Ein „Besucher“ ist eine Person, die lediglich die Unternehmenswebsite besucht und/oder ihre personenbezogenen Daten über den Online-Chat der Website, Feedback-Formulare oder auf sonstigem Wege übermittelt.
    Ein „Kunde“ ist jene Person, die einen Dienst nutzt (unabhängig davon, ob entgeltlich oder unentgeltlich), es sei denn, diese Person hat Zugriff oder benutzt den Dienst im Rahmen eines Vertragsverhältnisses mit einem Wiederverkaufspartner zu (wie dieser Begriff im Partnerprogramm des Unternehmens definiert ist). Jeder Kunde ist zugleich auch ein Besucher.
    Der Begriff „Person“ umfasst sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie rechtsfähige und nicht rechtsfähige Personengesellschaften oder Organisationen.
    Der Begriff „Leistung“ bezeichnet sämtliche vom Unternehmen angebotenen Produkte und Dienstleistungen (oder einzelner Bestandteile davon), einschließlich unter anderem: (a) das automatisierte Audit-Prüftool zur Barrierefreiheit des Unternehmens („accessScan“, vormals bekannt als „aCe“); (b) die automatisierte Web-Barrierefreiheitslösung des Unternehmens (zusammen mit allen zusätzlich zu dieser Lösung erworbenen Leistungen, „accessWidget“, vormals bekannt als die „accessiBe-Lösung“); (c) die Plattform des Unternehmens zur Prüfung, Überwachung und Behebung der Barrierefreiheit bei Websites und Webanwendungen („accessFlow“); (d) sämtliche vom Unternehmen angebotenen Leistungen oder bereitgestellten Informationen auf der Website des Unternehmens unter www.accessibe.com einschließlich aller dazugehörigen Subdomains (die „Unternehmenswebsite“); (e) accessServices (wie dieser Begriff nachstehend definiert ist);(f) Prozessunterstützung; und (g) jede andere Software, Funktionen, Produkte, Inhalte und Leistungen – einschließlich aller Aktualisierungen, Upgrades, Verbesserungen oder Änderungen daran – die das Unternehmen Besuchern und/oder Kunden jederzeit zur Verfügung stellen könnte, unabhängig davon, ob über die Unternehmenswebsite oder auf andere Weise.

 

  1.  Zugang zu den Leistungen

    2.1 Beim Zugriff auf oder der Nutzung eines Dienstes oder eines Teils davon kann das Unternehmen bestimmte personenbezogene Daten (wie in der Datenschutzerklärung des Unternehmens definiert; die „Datenschutzerklärung“) von, und/oder über den Kunden oder jede andere Person, die im Auftrag des Kunden auf den Dienst zugreift, erheben, verarbeiten und weitergeben („Kundendaten“), wie in der Datenschutzerklärung beschrieben.

    2.2 Beim Zugriff auf oder der Nutzung eines Dienstes oder eines Teils davon kann das Unternehmen bestimmte personenbezogene Daten (wie in der Datenschutzerklärung des Unternehmens definiert; die „Datenschutzerklärung“) von, und/oder über den Kunden oder jede andere Person, die im Auftrag des Kunden auf den Dienst zugreift, erheben, verarbeiten und weitergeben („Kundendaten“), wie in der Datenschutzerklärung beschrieben. Um die Praktiken des Unternehmens in Bezug auf die Kundendaten besser zu verstehen, sollten Kunden die Datenschutzerklärung einsehen, die durch Verweis Bestandteil dieser Bedingungen ist.
  2. Soweit das Unternehmen im Rahmen einer Leistung als Auftragsverarbeiter personenbezogener Daten gilt, finden die Bestimmungen des Datenverarbeitungsvertrags („DPA“) auf diese Verarbeitung Anwendung. Eine Person, die diesen Bedingungen zustimmt, erklärt zugleich ihr Einverständnis für  (a) den Zugriff, der Erhebung, der Nutzung und der Weitergabe von Besucher- und/oder Kundendaten sowie ggf. Informationen von Endnutzern (soweit zutreffend) durch das Unternehmen, wie in der Datenschutzerklärung des Unternehmens dargelegt; und (b) soweit zutreffend, die Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Unternehmen gemäß den Bestimmungen des Datenverarbeitungsvertrags (DPA) – jeweils zum Zweck der Bereitstellung, Pflege, Verbesserung und Aktualisierung der Leistungen. Die Bestimmungen der Datenschutzerklärung sowie des DPA sind durch Verweis Bestandteil dieser Bedingungen.

    2.3 Eine Person, die diesen Bedingungen zustimmt, versichert und gewährleistet, dass (a) sie über die uneingeschränkte gesellschaftsrechtliche Befugnis und Vollmacht verfügt, diesen Bedingungen zuzustimmen und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen zu erfüllen; (b) diese Bedingungen eine rechtlich gültige und verbindliche Verpflichtung dieser Person darstellen, die ihr gegenüber gemäß den Bestimmungen dieser Bedingungen durchsetzbar ist; und (c) die Zustimmung zu und die Erfüllung dieser Bedingungen durch jene Partei keinen Verstoß gegen oder anderweitigen Widerspruch zu ihren jeweiligen Gesellschaftsdokumenten (sofern es sich bei der Partei nicht um eine natürliche Person handelt) oder zu sonstigen Vereinbarungen, Verträgen oder Verpflichtungen darstellen oder darstellen werden, denen sie unterliegt oder durch die sie gebunden ist. Falls die Person, die diesen Bedingungen zustimmt, dies im Namen einer juristischen oder nicht rechtsfähigen Organisation tut, versichert diese Person, dass sie berechtigt ist, diese Organisation rechtlich an diese Bedingungen zu binden.

    2.4 Kunden werden die Möglichkeit haben, ihre Mitarbeiter und Subunternehmer („Kundenpersonal“) ihrem Benutzerkonto (wie nachstehend definiert) hinzuzufügen. Der Kunde ist vollumfänglich haftbar für sämtliche Handlungen seines Kundenpersonals. Jeder Verstoß gegen eine Bestimmung dieser Bedingungen durch Kundenpersonal – sofern dieses unmittelbar an diese Bedingungen gebunden wäre – soll als Verstoß des Kunden gegen die jeweilige Bestimmung dieser Bedingungen gelten.

    2.5 Die Dienste sind ausschließlich für die Nutzung durch natürliche Personen bestimmt, die das gesetzlich erforderliche Mindestalter erreicht haben, um nach geltendem Recht rechtsverbindliche Verträge abschließen zu können (in keinem Fall jedoch durch Personen unter 18 Jahren). Jede Person, die als Besucher oder Kunde auftritt und eine natürliche Person ist, versichert und gewährleistet, dass sie mindestens 18 Jahre alt ist. Natürliche Personen unter 18 Jahren dürfen auf keinen Dienst zugreifen oder diesen nutzen.

    2.6 Jede Person, die diesen Bedingungen nicht zustimmt oder nicht über die rechtliche Fähigkeit oder Befugnis verfügt, diese anzunehmen, darf keine Leistung nutzen oder auf sie zugreifen.

    2.7 Wenn Sie ein Partner sind (wie in unserem Partnerprogramm definiert) oder beabsichtigen, ein solcher zu werden, erkennen Sie an und erklären sich damit einverstanden, dass Sie den Bedingungen des Partnerprogramms unterliegen und diese einhalten werden.

    2.8 Soweit gesetzlich untersagt, sind diese Bedingungen unwirksam, und das Recht auf Zugang zu sowie Nutzung einer Leistung wird in solchen Rechtsordnungen nicht gewährt.

    2.9 n keinem Fall darf eine Leistung von einer Person genutzt werden, deren Benutzerkonto (wie nachstehend definiert) vorübergehend oder dauerhaft deaktiviert oder gesperrt wurde, oder von einer Person, die versucht, einen Dienst unter Verstoß gegen diese Bedingungen zu nutzen.

    B. Leistungen

3 Allgemein

3.1 Der Zweck der Dienste besteht darin, Informationen und/oder Softwarelösungen bereitzustellen, die dabei unterstützen, die Barrierefreiheit von Website(s) gemäß den jeweils geltenden rechtlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit von Websites zu fördern.

WCAG“ bezeichnet die Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (veröffentlicht im Juni 2018) auf dem AA-Konformitätsniveau, oder eine frühere Version dieser Richtlinien, sofern sie durch eine einschlägige gesetzliche Anforderung zur Barrierefreiheit von Websites anwendbar ist (vorausgesetzt, dass die Anforderungen dieser früheren Version nicht über die Anforderungen von WCAG 2.1 AA hinausgehen oder diesen widersprechen). „Rechtliche Anforderung an die Barrierefreiheit von Websites“ bezeichnet eine gesetzliche Vorschrift, die sich auf die Barrierefreiheit von Websites bezieht, sofern diese gesetzliche Vorschrift auf die WCAG als Standard für die Website-Barrierefreiheit verweist.

3.2 accessWidget und accessFlow werden im Rahmen eines „Software as a Service“-Modells („SaaS“) bereitgestellt und erfordern daher den Erwerb einer Lizenz für jede Domain oder Subdomain, um diese Leistungen nutzen zu können.

Kunden, die accessServices erwerben möchten, müssen hierzu eine gesonderte Vereinbarung oder ein Statement of Work in Bezug auf die betreffenden accessServices abschließen (im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Bedingungen und den für accessServices geltenden spezifischen Vertragsbedingungen, gelten die spezifischen Bedingungen für accessServices vorrangig).

3.3 Eine Website oder ein Teil davon (je nach Fall, einschließlich etwaiger Website-Eigenschaften, wie nachstehend definiert), auf der accessWidget ordnungsgemäß installiert wurde oder die durch accessServices barrierefrei gemacht wurde, wird im Folgenden als „Kundenwebsite“ bezeichnet.

3.4 Das Unternehmen leistet keine Rechtsberatung und erbringt keine juristischen Dienstleistungen. Keiner der angebotenen Dienste stellt eine Rechtsdienstleistung dar oder darf als solche ausgelegt werden. Besuchern und Kunden wird empfohlen, sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt zu wenden, um rechtliche Beratung zur Einhaltung geltender Gesetze, Vorschriften und Richtlinien – einschließlich etwaiger rechtlicher Anforderungen an die Barrierefreiheit von Websites – in Bezug auf ihre Websites (einschließlich etwaiger Kundenwebsites) einzuholen. Besucher und Kunden tragen die alleinige Verantwortung für sämtliche Handlungen oder Unterlassungen im Zusammenhang mit der Einhaltung aller geltenden Gesetze, Vorschriften und Regelungen – einschließlich etwaiger rechtlicher Anforderungen an die Barrierefreiheit von Websites. Jegliche diesbezügliche Haftung wird hiermit vom Unternehmen ausdrücklich ausgeschlossen.

  1. accessWidget

    4.1 4.1 accessWidget ermöglicht die automatisierte Behebung von Barrierefreiheitsproblemen auf Websites (ausgenommen dabei sind ausgeschlossene Probleme, wie dieser Begriff nachstehend definiert ist). Um die automatisierten Anpassungen auf einer Kundenwebsite, auf der accessWidget installiert ist, zu aktivieren, muss eine Person, die auf jene Kundenwebsite zugreift (ein „Endnutzer“), accessWidget aktivieren – entweder durch Auswahl eines geeigneten Barrierefreiheitsprofils in der Benutzeroberfläche von accessWidget oder durch die Verwendung von assistiven Technologien (wie z. B. Screenreadern oder geeigneten Tastaturen). Wenn auf dem Gerät, mit dem ein Endnutzer auf eine Kundenwebsite zugreift, bestimmte assistive Technologien installiert sind, erkennt accessWidget diese und aktiviert sich entweder automatisch oder fordert den Endnutzer zur Aktivierung auf. Die IP-Adressen und URLs von Endnutzern können vom Unternehmen zum Zweck der Bereitstellung der Leistung verarbeitet werden, vorbehaltlich dieser Bedingungen und des Datenverarbeitungsvertrags (DPA). Kunden sind verpflichtet, sicherzustellen, dass sie alle notwendigen Hinweise bereitstellen und alle erforderlichen Einwilligungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind, einholen. Endnutzer, die Screenreader verwenden, können auf einen Blogbeitrag auf der Unternehmenswebsite verwiesen oder dorthin weitergeleitet werden, welcher erläutert, wie accessWidget zu bedienen ist. Kunden wird empfohlen, ihre Endnutzer über einen solchen Verweis oder eine Weiterleitung zu informieren.

    4.2 Weder accessWidget noch accessFlow erfassen oder beheben bestimmte Barrierefreiheitsprobleme („ausgeschlossene Probleme“), deren jeweils aktuelle Liste auf der Website abrufbar ist. Das Unternehmen ist berechtigt, diese Liste nach eigenem Ermessen jederzeit zu aktualisieren, ohne dass es hierfür einer gesonderten Mitteilung bedarf. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Liste der ausgeschlossenen Probleme regelmäßig zu überprüfen. Die Behebung oder Lösung solcher ausgeschlossenen Probleme kann den Erwerb zusätzlicher Leistungen vom Unternehmen oder von Drittanbietern erforderlich machen. Das Unternehmen bietet bestimmte dieser Zusatzleistungen gegen Entgelt im Rahmen des accessServices-Angebots an. accessServices können entweder über das Benutzerkonto des Kunden erworben werden oder durch Kontaktaufnahme per E-Mail an das accessServices-Team unter [email protected]. Das Team hilft gerne weiter.

    4.3 Manuelle Prüfung und individuelle Behebung
          4.3.1 Begriffsbestimmungen:
          a.   „MTCR-Website“ bezeichnet eine Desktop-Kundenwebsite (nicht mobil), auf der accessWidget ordnungsgemäß installiert ist und die entweder (a) im Rahmen eines Abonnementplan, der MTCR-Dienste umfasst, oder (b) im Rahmen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit dem Unternehmen, in der die betreffende Website ausdrücklich als „MTCR-Website“ festgelegt wird. Eine „MTCR-Website“ umfasst nicht die Subdomain(s) einer solchen Kundenwebsite – es sei denn, für die jeweilige Subdomain wurde eine gesonderte Lizenz erworben; in diesem Fall soll die Subdomain als „Kundenwebsite“ und – sofern sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllt – auch als „MTCR-Website“ gelten.
          b.  „Individuelle Behebung“ bezeichnet die Behebung eines erkannten Fehlers durch das Unternehmen.
          c.  „Erkannter Fehler“ bezeichnet ein Element auf einer MTCR-Website, das vom Unternehmen im Rahmen einer manuellen Überprüfung als nicht barrierefrei im Sinne einer rechtlichen Anforderung an die Barrierefreiheit von Websites festgestellt wurde und das accessWidget nach eigener Funktionsbeschreibung beheben soll, sofern es sich nicht um einen ausgeschlossenen Fehler handelt.
          d.    „Ausgeschlossener Fehler“ bezeichnet die Nicht-Barrierefreiheit eines hochrelevanten Elements auf einer MTCR-Website im Sinne einer rechtlichen Anforderung an die Barrierefreiheit von Websites, wobei es sich entweder um (a) auf Handlungen oder Unterlassungen zurückzuführen ist, die außerhalb des Einflussbereichs des Unternehmens liegen oder lagen, (b) ein ausgeschlossenes Problem betrifft (oder damit in Zusammenhang steht oder auf das Vorliegen eines ausgeschlossenen Problems zurückzuführen ist) oder, (c) auf ein „False Positive“ bei der Prüfung von Barrierefreiheitsfunktionen zurückzuführen ist.
            e. „Manuelle Prüfung“ bezeichnet die manuelle Überprüfung einer MTCR-Website auf die Barrierefreiheit ihrer Hauptfunktionen, welche allein nach Ermessen des Unternehmens festgelegt werden.
      4.3.2  Das Unternehmen wird die manuelle Prüfung einer MTCR-Website zu den Zeitpunkten und auf Grundlage der Service-Level-Ziele durchführen, die das Unternehmen von Zeit zu Zeit auf seiner Website veröffentlichen kann. Wenn das Unternehmen nach eigenem Ermessen feststellt, dass eine MTCR-Website mehrere oder komplexe Hauptfunktionen enthält, wird es den Kunden schriftlich darüber informieren, dass eine manuelle Prüfung dieser Hauptfunktionen ganz oder teilweise nicht durchgeführt wird. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, die Lizenz für die betreffende MTCR-Website zu kündigen, indem er dem Unternehmen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung des Unternehmens eine schriftliche Kündigungserklärung übermittelt. Wenn der Kunde sich entscheidet, die Lizenz zu kündigen, erstattet das Unternehmen dem Kunden die im Voraus gezahlte Lizenzgebühr, soweit sie sich auf den nach der Kündigung verbleibenden Lizenzzeitraum bezieht; vorausgesetzt jedoch, dass das Unternehmen dem Kunden mitteilt, dass für eine MTCR-Website, die bislang noch keiner manuellen Prüfung unterzogen wurde, keine manuelle Prüfung durchgeführt wird – das Unternehmen dem Kunden die vollständige Lizenzgebühr für den laufenden Lizenzzeitraum zurückerstattet.
          4.3.3  Erkennt das Unternehmen einen erkannten Fehler, so wird es die individuelle Behebung dieses Fehlers zu den Zeitpunkten und auf Grundlage der Service-Level-Ziele durchführen, die das Unternehmen von Zeit zu Zeit auf seiner Website veröffentlichen kann. Vorausgesetzt jedoch, dass das Unternehmen (nach eigenem und uneingeschränktem Ermessen) zu dem Schluss kommt, dass die individuelle Behebung eines oder mehrerer erkannter Fehler einen unangemessenen Ressourcen- oder Arbeitsaufwand für das Unternehmen erfordern würde, kann es den Kunden schriftlich darüber informieren, dass eine individuelle Behebung ganz oder teilweise nicht durchgeführt wird. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, die Lizenz für die betreffende MTCR-Website zu kündigen, indem er dem Unternehmen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung eine schriftliche Kündigungserklärung übermittelt. Wenn der Kunde die Lizenz kündigt, so erstattet das Unternehmen dem Kunden die im Voraus gezahlte Lizenzgebühr, soweit sie sich auf den nach der Kündigung verbleibenden Lizenzzeitraum bezieht; vorausgesetzt jedoch, dass – sofern das Unternehmen den Kunden darüber informiert, dass keine individuelle Behebung auf einer MTCR-Website erfolgen wird, nachdem diese erstmals einer manuellen Prüfung unterzogen wurde – das Unternehmen dem Kunden die vollständige Lizenzgebühr für den laufenden Lizenzzeitraum zurückerstattet.
          4.3.4 Die Kunden erkennen an, dass Änderungen an einer MTCR-Website, die bereits einer individuellen Behebung unterzogen wurde, die Wirkung dieser Behebung aufheben können. Es liegt in der Verantwortung der Kunden sicherzustellen, dass solche Änderungen nicht dazu führen, dass Elemente der MTCR-Website nicht mehr barrierefrei sind.
  2. accessFlow
    5.1 accessFlow stellt Kunden Informationen und Anleitungen zu Barrierefreiheitsproblemen von Websites zur Verfügung und ermöglicht es ihnen, Barrierefreiheitsprobleme in Websites, Webprojekten sowie in sonstigem unterstütztem Code – unabhängig davon, ob dieser öffentlich oder privat ist – zu identifizieren und zu beheben (zusammenfassend: „Website-Eigenschaft(en)“).accessFlow behandelt keine ausgeschlossenen Probleme.

5.2 Es liegt im alleinigen Ermessen des Kunden, ob er die von accessFlow vorgeschlagenen Behebungen umsetzt. Kunden von accessFlow tragen die alleinige Verantwortung für ihre Entscheidung, vorgeschlagene Behebungen umzusetzen oder nicht umzusetzen; jegliche diesbezügliche Haftung wird vom Unternehmen ausdrücklich ausgeschlossen.

5.3 Kunden dürfen die von accessFlow bereitgestellten Behebungsempfehlungen nicht an Dritte weitergeben, offenlegen, teilen, unterlizenzieren, abtreten und/oder in sonstiger Weise übertragen. Kunden sind verpflichtet, das Unternehmen unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Verdacht auf Missbrauch und/oder unsachgemäße Nutzung von accessFlow durch Dritte besteht – unabhängig davon, ob im Auftrag des Kunden passiert oder nicht.

  1. accessServices

    6.1 „accessServices“ umfassen die folgenden Leistungen::
    6.1.1 Barrierefreiheitsbehebung für Dateien

    1. Behebung von Barrierefreiheitsproblemen in Dateien, darunter insbesondere Word-, PDF-, PowerPoint-, Adobe InDesign-, Excel- und ePub-Dateien (im Folgenden „Datei-Behebungsleistung“).
    2. Die Datei-Behebungsdienste umfassen nicht das Hochladen der überarbeiteten Dateien auf die Website des Kunden.
    3. Um Datei-Behebungsdienste in Anspruch nehmen zu können, muss der Kunde dem Unternehmen die relevanten, finalen Dateien, die überarbeitet werden sollen, bereitstellen. Die Überarbeitung erfolgt auf Basis des jeweiligen Originalzustands (d.h. das Unternehmen nimmt keine Änderungen oder Veränderungen am Text, Branding, Grafikdesign, Farbkontrast oder an sonstigen Eigenschaften der Dateien vor).
    4. Kunden müssen dem Unternehmen vor Beginn der Datei-Behebungsdienste Alternativtexte für visuelle Datein (z. B. Bilder, Grafiken usw.) zur Verfügung stellen. Entscheidet sich ein Kunde, keine Alternativtexte bereitzustellen, wird das Unternehmen diese nach bestem Wissen und Gewissen selbst erstellen. Das Unternehmen übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass die bereitgestellten Alternativtexte den Anforderungen oder Erwartungen des Kunden entsprechen.
    5. Kunden erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass gemäß WCAG 2.0 eingescannte Textbilder nicht in barrierefreie Dateien eingefügt werden dürfen. Stellt der Kunde dem Unternehmen eingescannte Dateien oder Textbilder zur Verfügung, wird das Unternehmen diese unter Verwendung vollständiger Alternativtexte überarbeiten.
    6. Wenn die vom Kunden bereitgestellten Dateien von unzureichender Qualität sind und/oder nicht überarbeitet werden können, ist das Unternehmen nicht in der Lage, die entsprechenden Datei-Behebungsleistungen zur Verfügung zu stellen und erstattet dem Kunden die hierfür gezahlten Gebühren.
    7. Für jede PDF-Datei, die im Rahmen der Datei-Behebungsdienste überarbeitet wurde, stellt das Unternehmen einen PDF-Barrierefreiheitsprüfbericht zur Verfügung.
    8. Weist ein Arbeitsergebnis der Datei-Behebungsdienste Fehler auf oder entspricht es nicht den vereinbarten Spezifikationen, so ist der Kunde berechtigt, dieses innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt zurückzuweisen. Das Unternehmen wird auf eigene Kosten und Auslagen angemessene wirtschaftliche Anstrengungen unternehmen, um die Fehler zu beheben, und dem Kunden die korrigierten Arbeitsergebnisse erneut zur Verfügung stellen. Erfolgt innerhalb der vorgenannten Frist keine Zurückweisung, gelten die betreffenden Arbeitsergebnisse der Datei-Behebungsdienste als vom Kunden angenommen. Ist das Unternehmen nicht in der Lage, die Fehler zu beheben, erstattet es dem Kunden die hierfür gezahlten Gebühren.
    9. Sollte der Kunde innerhalb von zwölf (12) Monaten nach Erbringung der Datei-Behebungsdienste durch das Unternehmen eine schriftliche Beschwerde erhalten, in der geltend gemacht wird, dass durch diese Datei-Behebungsdienste überarbeitete Komponenten nicht den anwendbaren gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit von Websites entsprechen (bezogen auf den Zeitpunkt nach Abschluss und Auslieferung der Datei-Behebungsdienste) und dadurch eine angemessene Nutzung der Kunden-Website für Menschen mit Behinderungen nicht möglich ist („nicht barrierefreie Inhalte“), kann der Kunde das Unternehmen innerhalb von spätestens 30 Tagen nach Erhalt dieser Beschwerde darüber informieren. Diese Mitteilung muss schriftlich erfolgen und die betreffende Beschwerde als Anhang enthalten, in der die nicht barrierefreien Inhalte geltend gemacht werden. Nach Eingang dieser Mitteilung wird das Unternehmen den gemeldeten Sachverhalt (e) untersuchen, insbesondere um festzustellen, ob die angeblich nicht barrierefreien Inhalte vom Umfang der betreffenden Datei-Behebungsdienste umfasst waren. Stellt das Unternehmen das Vorliegen nicht barrierefreier Inhalte fest, wird es diese entweder auf eigene Kosten beheben, oder – sofern eine Behebung nicht möglich ist – den Kunden entsprechend informieren und ihm die für die betroffenen Datei-Behebungsdienste gezahlten Gebühren erstatten. Diese Maßnahmen des Unternehmens stellen die einzige Rechtsbehelfsmöglichkeit des Kunden im Zusammenhang mit daraus resultierenden Schäden dar. 
  •            6.1.2 Barrierefreiheitsbehebung für Medieninhalte
    1. Behebung von Barrierefreiheitsproblemen in Medien, das heißt in Video- oder Audiodateien/-medien, einschließlich Untertitelungen (Closed Captions), Transkriptionen von Video- oder Audioinhalten sowie Audiodeskriptionen (nachfolgend „Medien-Behebungsdienste“). 
    2. Die Medien-Behebungsdienste umfassen nicht das Hochladen der überarbeiteten Medieninhalte auf die Website des Kunden.
    3. Um Medien-Behebungsdienste in Anspruch nehmen zu können, muss der Kunde dem Unternehmen die relevanten finalen Dateien übermitteln, die er überarbeiten lassen möchte. Die Medieninhalte werden „as is“, also im vorliegenden Zustand, bearbeitet (d.h. das Unternehmen wird keine Änderungen oder Anpassungen an Texten, Markenkennzeichnung, grafischem Design, Farbkontrasten oder sonstigen Eigenschaften der Medien vornehmen).
    4. Sollten die vom Kunden bereitgestellten Medieninhalte von unzureichender Qualität sein und/oder nicht überarbeitet werden können, ist das Unternehmen nicht in der Lage, die entsprechenden Medien-Behebungsdienste zu erbringen, und erstattet dem Kunden die hierfür gezahlten Gebühren.
    5. Im Rahmen des Prozesses zur Einfügung von Audiodeskriptionen in Videos erhält der Kunde eine einmalige Möglichkeit, Änderungsvorschläge zu den Audiodeskriptionen zu unterbreiten (diese sind schriftlich innerhalb von sieben (7) Tagen nach Erhalt der überarbeiteten Videodatei an das Unternehmen zu übermitteln). Das Unternehmen wird angemessene wirtschaftliche Anstrengungen unternehmen, um die vorgeschlagenen Änderungen umzusetzen. Der Kunde trägt die volle Haftung für alle von ihm vorgeschlagenen und vom Unternehmen umgesetzten Änderungen an den Audiodeskriptionen.

6.1.3 Expertenprüfungsdienst

  1. Eine manuelle Prüfung, die von Barrierefreiheits-Fachkräften durchgeführt wird und bei der die Barrierefreiheitskonformität der Benutzeroberfläche (UI), des Designs, des Quellcodes sowie der Nutzbarkeit einer Website bewertet und untersucht wird – in Übereinstimmung mit einer anwendbaren gesetzlichen Anforderung an die Barrierefreiheit von Websites („Prüfungsdienst“). 
  2. Das Ergebnis des Audits ist ein Checklisten-Bericht, in dem sämtliche festgestellten Barrierefreiheitsprobleme auf Grundlage einer anwendbaren gesetzlichen Anforderung an die Barrierefreiheit von Websites nach Kategorien aufgeführt werden. Der Bericht enthält zudem Vorschläge zur Behebung der identifizierten Probleme (nachfolgend „Audit-Bericht“).
  3. Es liegt im alleinigen Ermessen des Kunden, ob er die im Audit-Bericht vorgeschlagenen Behebungen umsetzt. Kunden des Audit-Dienstes tragen die alleinige Verantwortung für ihre Entscheidung, vorgeschlagene Behebungen umzusetzen oder nicht umzusetzen; das Unternehmen schließt jegliche diesbezügliche Haftung ausdrücklich aus.
  4. Spätestens innerhalb von neunzig (90) Tagen nach Erhalt des Audit-Berichts kann der Kunde (i) einen Postaudit-Bericht zu den auf Grundlage des Audit-Berichts vorgenommenen Behebungen anfordern sowie (ii) eine 30-minütige Sitzung mit einer Fachkraft für digitale Barrierefreiheit vereinbaren, um weitere Informationen zum Audit-Bericht und ggf. zum Nachaudit-Bericht zu erhalten.

                6.1.4 VPAT Service

  1. Der VPAT-Service hat als Ergebnis einen Accessibility Conformance Report („ACR“), also einen Bericht zur Barrierefreiheit Konformität. Der ACR ist ein Word-Dokument, das den Grad der Konformität einer Website mit den einschlägigen Standards der digitalen Barrierefreiheit beschreibt.
  2. Es gibt verschiedene Arten von VPATs/ACRs, abhängig vom jeweils erforderlichen oder anwendbaren Standard zur digitalen Barrierefreiheit: Abschnitt 508, WCAG 2.1, WCAG 2.2, ISO/IEC 40500, EU/EN 301 549 sowie VPAT-INT. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, bezieht sich der ACR auf den Abschnitt 508 VPAT auf Basis von WCAG 2.0.

                6.1.5 Nutzertest-Dienstleistungen

  1. Die manuelle Usability-Prüfung wird von Testpersonen mit Seh- und/oder motorischen Beeinträchtigungen durchgeführt. Dabei kommen Hilfstechnologien auf Desktop-Systemen zum Einsatz – etwa JAWS, NVDA und VoiceOver auf Windows und Mac – sowie weitere Tools (wie TalkBack und VoiceOver auf Android bzw. iOS), um das Barrierefreiheitsniveau von Websites und digitalen Inhalten zu testen („Nutzertest-Dienstleistungen“). 
  2. Die Ergebnisse der Nutzertest-Dienstleistungen bestehen aus Berichten und/oder Videos, die die Nutzererfahrung bei der Verwendung der getesteten Website oder des getesteten digitalen Inhalts aufzeigen.
  3. Die zu testenden Szenarien werden im Vorfeld schriftlich zwischen dem Kunden und dem Unternehmen abgestimmt und vereinbart.
  4. Die Vergütung für die Nutzertest-Dienstleistungen richtet sich nach dem Zeitaufwand und wird in Einheiten von je einer Stunde berechnet (wobei angefangene Stunden auf volle Stunden aufgerundet werden).

 

                6.1.6 Inspektionsdienstleistungen für accessWidget

  1. Eine manuelle Überprüfung der accessWidget-Überarbeitung auf Kunden-Websites, um die korrekte Implementierung von accessWidget zu verifizieren und sicherzustellen, dass dessen Audit- und Analysefunktionen ordnungsgemäß funktionieren, sowie um die Barrierefreiheit der Benutzeroberfläche und des Designs der Kunden-Website zu bewerten („accessWidget-Inspektionsdienstleistungen“).
  2. Das Ergebnis der accessWidget-Inspektionsdienstleistungen ist ein Inspektionsbericht („Inspection Report“).
  3. Es liegt im alleinigen Ermessen des Kunden, ob er die im Inspection Report vorgeschlagenen Behebungen umsetzt. Kunden der accessWidget-Inspektionsdienstleistungen tragen die alleinige Verantwortung für ihre Entscheidung, vorgeschlagene Behebungen umzusetzen oder nicht, und das Unternehmen schließt jegliche diesbezügliche Haftung ausdrücklich aus.

                6.1.7 Beratungsdienstleistungen zur Barrierefreiheit

  1. Die Beratungsdienstleistungen zur Barrierefreiheit können insbesondere folgende Leistungen umfassen: Analyse bestehender Barrierefreiheitslücken, strategische Roadmaps zur Barrierefreiheit, Bewertung von Komponentenbibliotheken, Fehlerbehebung, Unterstützung bei Barrierefreiheit, Schulungen zur Barrierefreiheit sowie ähnliche Dienstleistungen, wie schriftlich zwischen dem Kunden und dem Unternehmen vereinbart.
  2. Die Vergütung für Beratungsdienstleistungen richtet sich nach dem Zeitaufwand und erfolgt in Einheiten zu je einer Stunde (wobei angefangene Stunden auf volle Stunden aufgerundet werden).
  •  6.2 6.2 Audit-Service (einschließlich allen Audit-Berichten), VPAT-Service, Nutzertest-Dienstleistungen sowie accessWidget-Inspektionsdienstleistungen werden auf der Grundlage der folgenden Voraussetzungen erbracht sowie beruht die Genauigkeit auf folgenden Annahmen: (i) Während des Zeitraums, in dem diese Dienstleistungen erbracht werden, werden keine Änderungen an der geprüften Website vorgenommen, und (ii) der Kunde stellt dem Unternehmen – sofern erforderlich – die erforderlichen Zugriffsrechte zur geprüften Website auf einem Entwicklungsserver oder in einer Testumgebung (Sandbox) zur Verfügung. Sollte der Kunde während der Durchführung der betreffenden Dienstleistungen Änderungen an der Website vornehmen, die sich auf den Umfang, den Zeitplan oder die Genauigkeit der Dienstleistungen auswirken, verpflichtet sich der Kunde, das Unternehmen unverzüglich zu informieren. In diesem Fall ist das Unternehmen berechtigt, entweder:
  • (x) den Leistungsumfang, Zeitplan und Preis der betroffenen Änderungen angemessen abzubilden, oder
  • (y) die Erbringung der betreffenden Dienstleistungen einzustellen, insbesondere dann, wenn keine Einigung über die angepassten Rahmenbedingungen erzielt werden kann (in diesem Fall kann der Kunde Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung für im Voraus bezahlte, aber nicht erbrachte Leistungen gemäß dem ursprünglichen Leistungsumfang haben).
  • 6.3 Um auf die accessServices zugreifen und diese nutzen zu können, muss der Kunde die erforderliche Information sowie die Kundendaten (wie nachstehend definiert) über das eigene Nutzerkonto übermitteln.
  • 6.4 Kunden, die accessServices erwerben, können eine Liste digitaler Inhalte anfordern, die eine Übersicht der auf der Kunden-Website erkannten Dateien und Medien enthält. 
  • 6.5 Nach vollständiger Bezahlung aller anfallenden Gebühren für die erbrachten accessServices geht das Eigentum an den im Rahmen dieser Leistungen bereitgestellten Arbeitsergebnissen auf den jeweiligen Kunden über. Das Unternehmen ist jedoch berechtigt, eine Kopie dieser Arbeitsergebnisse aufzubewahren und für eigene Zwecke zu verwenden, soweit dies erforderlich ist – insbesondere im Rahmen von regelmäßigen Datensicherungen, zur Archivierung als Nachweis, zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung rechtlicher Ansprüche sowie zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen nach geltendem Recht. Diese Übertragung von Rechten an den Kunden steht einer solchen Nutzung nicht entgegen.
  1. Nutzerkonto                
    7.1 Jeder Kunde ist verpflichtet, ein aktives persönliches Nutzerkonto („Nutzerkonto“) zu registrieren und zu erstellen (und bei Bedarf zu aktualisieren). Bei der Registrierung eines Nutzerkontos werden Kunden aufgefordert, dem Unternehmen bestimmte Informationen bereitzustellen, darunter insbesondere den vollständigen Namen, Firmenname, E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Diese Informationen werden zur Erstellung des Nutzerkontos verwendet – sowie gemäß der Datenschutzerklärung verarbeitet. Zudem werden Kunden aufgefordert, ein Passwort zu erstellen. Kunden sind allein verantwortlich für die Wahrung der Vertraulichkeit sämtlicher Zugangsdaten und Informationen im Zusammenhang mit ihrem Nutzerkonto (einschließlich aller Passwörter). Auch Mitarbeitende des Kunden (Customer Personnel) müssen die vorgenannten Informationen bereitstellen; für sie wird jeweils ein eigenes Nutzerkonto eingerichtet.

    7.2 Kunden verpflichten sich: (a) in ihrem Nutzerkonto jederzeit wahrheitsgemäße, genaue, vollständige und aktuelle Angaben zu machen und zu pflegen, sowie (b) ihre Identität nicht falsch darzustellen, keine falsche Identität anzugeben und auch sonst keine falschen Informationen bereitzustellen.

7.3 Kunden tragen die alleinige Verantwortung für sämtliche Aktivitäten innerhalb ihres Nutzerkontos sowie innerhalb der Nutzerkonten ihrer Mitarbeitenden („Customer Personnel“), einschließlich aller Handlungen, die von Customer Personnel vorgenommen werden. Weder Kunden noch Customer Personnel dürfen ihre Zugangsdaten zur Registrierung oder  Passwörter mit anderen Personen teilen. Kunden sind verpflichtet, das Unternehmen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn ihr eigenes Nutzerkonto oder ein Nutzerkonto ihrer Customer Personnel kompromittiert wurde oder ein begründeter Verdacht hierfür besteht. Eine Übertragung oder Abtretung von Nutzerkonten an Dritte – auch nur vorübergehend – ist unzulässig.

  1. Vereinbarungen mit Partnern
    Das Unternehmen ist nicht Vertragspartei einer Vereinbarung zwischen einer beliebigen Person und einem Partner (wie im Partnerprogramm des Unternehmens definiert eine solche Vereinbarung) („Partnervereinbarung“). Das Unternehmen ist daher nicht an Verpflichtungen aus einer solchen Partnervereinbarung gebunden. Daher können solche Personen etwaige Ansprüche, Rechte oder Rechtsbehelfe ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Partner und nicht gegenüber dem Unternehmen geltend machen.
  2. Zugang zu oder Nutzung von Dienstleistungen im Rahmen einer Vereinbarung mit Shopify
    Kunden, die Dienstleistungen über Shopify erwerben, sollten sich darüber im Klaren sein, dass Shopify nicht für etwaige Mängel der Leistung oder Schäden haftet, die sich aus deren Installation oder Nutzung ergeben können.  Sofern nicht ausdrücklich von Shopify angegeben, kann Shopify keine Unterstützung bei der Installation oder Nutzung einer Leistung zur Verfügung stellen.
  3. Rechtliche Unterstützungsleistungen bei Streitigkeiten

10.1 Die Nutzung von accessWidget, accessFlow oder accessServices stellt keine Garantie dafür dar, dass Kunden keine Mitteilungen (einschließlich Abmahnungen, rechtlicher Hinweise, Entwürfe oder eingereichter Klagen oder ähnlicher Schreiben) im Zusammenhang mit einer Nichtkonformität ihrer Kunden-Website mit geltenden gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit oder sonstigem anwendbaren Recht erhalten. Das Unternehmen hat keinen Einfluss auf das Verhalten oder die Aktivitäten Dritter, die solche Mitteilungen versenden könnten.

10.2 Unverzüglich nach dem Erwerb einer Lizenz (und in keinem Fall später als drei Werktage nach diesem Zeitpunkt) sind Kunden verpflichtet, das Unternehmen schriftlich darüber zu informieren, ob sie Abmahnschreiben oder Ansprüche im Zusammenhang mit der Barrierefreiheit ihrer Kunden-Website erhalten haben, die vor der Aktivierung dieser Lizenz zugegangen sind. Eine Kopie dieser Abmahnschreiben oder Ansprüche ist dem Unternehmen per E-Mail an [email protected] oder über ein anderweitig vom Unternehmen bereitgestelltes Kommunikationsmittel zu übermitteln.

10.3 Das Unternehmen kann sein „Litigation Support Package“ im Rahmen bestimmter Abonnementstarife an accessWidget-Kunden bereitstellen, welche ein über eine gültige Lizenz für die betreffende Kunden-Website verfügen, accessWidget ordnungsgemäß auf der Kunden-Website installiert haben und nach dieser Installation eine Beschwerde durch Dritte erhalten haben (z. B. Abmahnschreiben, rechtliche Hinweise, vorbereitete oder eingereichte Klagen oder vergleichbare Mitteilungen), welche sich auf die Einhaltung geltender gesetzlicher Barrierefreiheitsanforderungen durch die Kunden-Website bezieht (mit Ausnahme von Beschwerden, die auf das Vorliegen von ausgeschlossenen Problembereichen [„Excluded Issues“] auf der Kunden-Website zurückzuführen sind). Um Litigation Support zu erhalten, muss der Kunde zum Zeitpunkt, auf den sich das jeweilige Abmahnschreiben oder die Beschwerde bezieht, und während des gesamten Litigation-Support-Prozesse ein zahlender accessWidget-Kunde in einem berechtigten Abonnementstarif sein. Während der Testphasen steht der Litigation Support nicht zur Verfügung. Diese Kunden müssen das Unternehmen unverzüglich (spätestens jedoch innerhalb von drei Werktagen) nachdem sie von einer solchen Beschwerde Kenntnis erlangt haben, schriftlich benachrichtigen und dem Unternehmen alle ihnen verfügbaren Informationen, Unterlagen und Kommunikationen im Zusammenhang mit der Beschwerde übermitteln.  Ein Versäumnis, das Unternehmen unverzüglich zu benachrichtigen, kann dazu führen, dass eine rechtzeitige Unterstützung im Rahmen des Litigation Support nicht gewährleistet werden kann.


10.4 Das Litigation Support Package des Unternehmens umfasst die Prüfung der Beschwerde sowie der vom Kunden bereitgestellten Informationen, die Bereitstellung von Unterlagen und Beweismaterialien, welche die durch accessWidget auf der Kunden-Website implementierten Barrierefreiheitsfunktionen belegen, sowie die Bereitstellung eines dedizierten technischen Supports zur Unterstützung des Kunden bei der Bearbeitung der in der Beschwerde konkret beanstandeten Aspekte, sofern der Kunde zum Erhalt von Litigation Support berechtigt ist.        

10.5 Das Litigation Support Package wird über einen dedizierten E-Mail-Verlauf bereitgestellt. Kunden sind verpflichtet, ausschließlich innerhalb dieses spezifischen E-Mail-Verlaufs zu antworten, um den erforderlichen Support zu erhalten.

10.6 Das Litigation Support Package für Rechtsstreitigkeiten wird ausschließlich als technische Hilfestellung bereitgestellt und stellt keine rechtliche Dienstleistung dar. Kunden müssen sich stets von ihren eigenen rechtlichen Beratern beraten lassen, insbesondere im Hinblick auf die Nutzung jeglicher Ergebnisse oder Inhalte, die im Rahmen des Unterstützungspakets bereitgestellt werden. Das Litigation Support Package umfasst nicht die Bereitstellung von eidesstattlichen Versicherungen, Aussagen, Gutachten oder sonstigen Dokumenten oder Zeugenaussagen durch das Unternehmen zur Unterstützung der Verteidigung eines Kunden gegen eine Beschwerde. Kunden, die solche Dokumente oder Aussagen anfordern möchten, können eine Anfrage mit den entsprechenden Einzelheiten an [email protected] senden. Das Unternehmen wird diese Anfrage prüfen und nach eigenem, alleinigem Ermessen über die Annahme entscheiden. Für solche zusätzlichen Leistungen kann das Unternehmen zusätzliche Gebühren erheben (einschließlich etwaiger Reise- und Übernachtungskosten, sofern diese anfallen). 


10.7 Das Litigation Support Package beinhaltet darüber hinaus keinerlei Kostenübernahme oder Freistellung hinsichtlich (a) der Anwalts- oder Gerichtskosten des Kunden, oder (b) Zahlungen oder Bußgeldern, die vom Kunden an Dritte zu zahlen sind oder bereits gezahlt wurden.

11. Aktualisierungen; Verfügbarkeit und Funktionalität

11.1 Das Unternehmen kann jederzeit und nach eigenem Ermessen Updates für die Leistungen entwickeln und bereitstellen. Diese Updates können Upgrades, Fehlerbehebungen, Patches, sonstige Korrekturen und/oder neue Funktionen sowie Änderungen oder die Einstellung bestehender Funktionen umfassen (jeweils ein „Update“). Sämtliche Updates gelten als Bestandteil des jeweiligen Leistung und unterliegen den Bestimmungen dieser Bedingungen.

11.2 Die Verfügbarkeit und Funktionalität jeder Leistung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Ankündigung jederzeit Änderungen an jeder Leistung (oder an Teilen bzw. Funktionen davon) vorzunehmen – einschließlich der Modifikation, Korrektur, Anpassung, Erweiterung, Verbesserung, Entfernung oder sonstiger Änderungen. Der Betrieb und die Funktionen der jeweiligen Leistung können außerdem von dem vom Kunden und/oder Besucher genutzten Netzwerk abhängen. Sollte das Unternehmen wesentliche Änderungen an einer vom Kunden genutzten Leistung vornehmen, die sich nachteilig auf deren Nutzung auswirken, ist der Kunde berechtigt, sein Abonnement für diese Leistung zu kündigen. In diesem Fall erstattet das Unternehmen dem Kunden die im Voraus bezahlte Lizenzgebühr (wie nachstehend definiert) anteilig für den verbleibenden Zeitraum der Lizenzlaufzeit nach Wirksamwerden der Kündigung (wie nachstehend definiert).

11.3 Eine Leistung kann Inhalte oder Dienste Dritter bereitstellen oder anzeigen (z. B. Daten, Informationen, Anwendungen, Software, Produkte und/oder sonstige Materialien) oder Links zu Websites oder Diensten Dritter bereitstellen, einschließlich durch Werbung von Dritten („Drittinhalte“). Zur Klarstellung: „Drittinhalte“ beziehen sich nicht auf Software, die in accessScan, accessWidget, accessFlow oder sonstigen accessServices eingebettet ist oder Teil davon ist. Das Unternehmen besitzt oder kontrolliert keine Drittinhalte und übernimmt keine Verantwortung für diese, insbesondere nicht hinsichtlich Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Gültigkeit, Qualität oder sonstiger Aspekte. Ebenso wenig haftet das Unternehmen für Verluste oder Schäden jeglicher Art, die aus der Nutzung solcher Drittinhalte entstehen. Das Unternehmen übernimmt keinerlei Haftung gegenüber Kunden, Besuchern oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit Drittinhalten. Drittinhalte und Links zu diesen Inhalten werden ausschließlich als Serviceleistung für Kunden und Besucher zur Verfügung gestellt. Der Zugriff und die Nutzung durch Kunden und Besucher erfolgen auf eigenes Risiko und unterliegen ausschließlich den Bedingungen der jeweiligen Drittanbieter. Es wird empfohlen, diese Bedingungen sorgfältig zu prüfen.

12. Unzulässige Nutzung

12.1 Kunden und Besucher (sowie alle Personen, die in ihrem Namen handeln) dürfen im Zusammenhang mit dem Zugriff auf oder der Nutzung einer Leistung – gleich in welcher Form – insbesondere Folgendes nicht tun: (a) sich als eine andere Person ausgeben, andere Personen verleumden, beschimpfen, belästigen, bedrohen oder anderweitig in deren gesetzlich geschützte Rechte eingreifen, insbesondere Datenschutzrechte oder geistige Eigentumsrechte; (b) Schutzmechanismen in oder im Zusammenhang mit den Leistungen entfernen, deaktivieren, umgehen oder in sonstiger Weise Maßnahmen entwickeln oder einsetzen, um Rechte an geistigem Eigentum, Rechteverwaltung oder Sicherheitsfunktionen zu unterbinden; (c) eine Leistung in einem Netzwerk verfügbar machen, auf das Dritte Zugriff haben könnten; (d) eine Leistung auf oder im Zusammenhang mit Websites verwenden, die Inhalte verbreiten oder fördern, die obszön, übermäßig vulgär, rassistisch, ethnisch beleidigend, bedrohlich, rechtsverletzend, übermäßig gewalttätig, verleumderisch, mit Glücksspiel in Verbindung stehend oder anderweitig diskriminierend, anstößig, irreführend oder nach geltendem Recht rechtswidrig sind; (e) Inhalte einer Leistung oder Unternehmensinhalte (wie nachstehend definiert) ohne ausdrückliche Gestattung für kommerzielle Zwecke verändern, bearbeiten, ergänzen, kopieren, extrahieren oder zusammenfassen; (f) versuchen, den Betrieb einer Leistung zu stören oder zu unterbrechen oder sich unbefugten Zugang zu Systemen oder Netzwerken zu verschaffen, die mit der Leistung verbunden sind; (g) eine Leistung in rechtswidriger Weise, zu rechtswidrigen Zwecken oder in einer Weise verwenden, die diesen Bedingungen oder geltendem Recht (einschließlich Datenschutz- und Verbraucherschutzgesetzen) widerspricht; (h) eine Leistung in einer Weise nutzen, die sie oder andere Leistungen beschädigt, deaktiviert, überlastet oder beeinträchtigt; (i) eine eigene oder ähnliche Leistung entwickeln oder versuchen zu entwickeln, die irgendeiner bestehenden Leistung des Unternehmens ähnlich ist; (j) eine Leistung zur Erstellung oder Übermittlung von Abmahnungen, vorgerichtlichen Schreiben („cease and desist“), rechtlichen Beschwerden oder ähnlichen Mitteilungen verwenden; (k) eine Leistung zu kommerziellen Zwecken verwenden, die durch diese Bedingungen nicht ausdrücklich erlaubt sind; oder (l) eine Leistung verwenden, um mit dem Unternehmen in Wettbewerb zu treten oder zu Benchmarking- oder vergleichbaren Zwecken. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Untersuchungen gegen jede Person einzuleiten, die gegen die vorgenannten Bestimmungen verstößt, und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen – einschließlich der Meldung an zuständige Behörden.


12.2 Kunden sind verpflichtet, das Unternehmen unverzüglich und schriftlich zu benachrichtigen, sobald sie von einem tatsächlichen, vermuteten oder potenziellen Sicherheitsverstoß oder einer missbräuchlichen Nutzung der Leistungen Kenntnis erlangen.

  1. Beta-Leistungen
    Das Unternehmen kann bestimmte Leistungen als geschlossene oder offene Beta-Versionen (jedes eine „Beta-Leistungen“) zu Test- und Evaluierungszwecken bereitstellen. Das Unternehmen hat die alleinige Befugnis, Dauer und Umfang der Test- und Evaluierungsphase einer Beta-Leistung festzulegen. Das Unternehmen entscheidet nach eigenem Ermessen über den Erfolg der jeweiligen Testphase und darüber, ob eine Beta-Leistung als kommerzielle Leistung dauerhaft angeboten wird. Kunden und Besucher sind nicht verpflichtet, ein kostenpflichtiges Abonnement für eine reguläre Leistung abzuschließen, nur weil sie eine Beta-Leistung genutzt haben. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, jede Beta-Leistung – ganz oder teilweise, vorübergehend oder dauerhaft – jederzeit und ohne vorherige Ankündigung gegenüber Kunden oder Besuchern zu ändern, auszusetzen oder einzustellen. Die Nutzung bestimmter Beta-Leistungen kann voraussetzen, dass Kunden zuvor eine gesonderte Vereinbarung mit dem Unternehmen abschließen. Das Unternehmen haftet nicht gegenüber Kunden, Besuchern oder Dritten für Schäden, die im Zusammenhang mit einer Beta-Leistung entstehen, sich daraus ergeben oder dadurch verursacht werden – einschließlich durch Änderung, Aussetzung oder Einstellung einer Beta-Leistung – gleich aus welchem Grund.
  2. Test- und Demoversionen
    Das Unternehmen kann (ist jedoch nicht verpflichtet) bestimmten Kunden ausgewählte Leistungen im Rahmen einer Test- oder Demoversion anbieten. Wenn sich ein Kunde für eine Test- oder Demoversion einer Leistung registriert, stellt das Unternehmen die entsprechende Leistung diesem Kunden testweise zur Verfügung – kostenfrei oder kostenpflichtig –, bis zu dem früher Eintretenden der folgenden Zeitpunkte a) dem Ende des vorgesehenen Test- oder Demozeitraums (sofern nicht zuvor vom Kunden gekündigt), (b) dem Beginn der Lizenzlaufzeit für die entsprechende Leistung, oder (c) der jederzeit möglichen Beendigung der Test- oder Demoversion durch das Unternehmen nach eigenem Ermessen. Sämtliche Daten, die ein Kunde im Rahmen der Nutzung einer Test- oder Demoversion in die jeweilige Leistung eingibt, sowie alle vorgenommenen Anpassungen an dieser Leistung, können dauerhaft verloren gehen, sofern der Kunde nicht (i) eine entsprechende kostenpflichtige Lizenz erwirbt, (ii) ein anwendbares Upgrade für die jeweilige Leistung bestellt oder (iii) die betreffenden Daten vor Ablauf des Testzeitraums exportiert. Während des Test- oder Demobetriebs werden Leistungen „wie besehen“ („as is“) bereitgestellt – ohne jegliche Gewährleistung, Zusicherung, Supportverpflichtung oder Haftung des Unternehmens, soweit gesetzlich zulässig.
  3. Non-Profit-Partnerprogramm
    Das Unternehmen kann ein Partnerprogramm für gemeinnützige Organisationen mit Schwerpunkt auf Menschen mit Beeinträchtigungen betreiben. Teilnehmer an einem solchen Programm können nach Ermessen des Unternehmens kostenlosen Zugang zu bestimmten Leistungen erhalten. In diesem Fall gelten die Bestimmungen dieser Bedingungen entsprechend. Die Teilnahme an einem dieser Programme setzt eine Bewerbung über die jeweils vom Unternehmen bereitgestellten Kommunikationskanäle voraus. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Bewerbungen jederzeit und nach eigenem Ermessen anzunehmen oder abzulehnen sowie das Programm insgesamt oder die Teilnahme einzelner Personen oder Organisationen daran jederzeit – mit oder ohne Angabe von Gründen – zu beenden. Die Teilnahme am Non-Profit-Partnerprogramm kann an die Zustimmung zu zusätzlichen Bedingungen gebunden sein, deren Inhalt und Geltung allein im Ermessen des Unternehmens liegen.
  4. Geistiges Eigentum; Lizenzen

    16. Unternehmenseigenes geistiges Eigentum (Company IP)

    16.1 Jede Leistung, die dieser zugrunde liegende oder damit in Zusammenhang bereitgestellte Technologie und Software („Software“), sämtliche Unternehmensinhalte – einschließlich Informationen, Grafikdateien, Mediendateien, Audiodateien, Materialien, Designs und grafische Darstellungen (zusammen „Unternehmensinhalte“) – sowie alle firmeneigenen Datenbanken, Systeme und Anwendungen, einschließlich sämtlicher Updates sowie aller damit verbundenen Urheberrechte und sonstiger Rechte an geistigem Eigentum (zusammenfassend „Company IP“) – sind Eigentum des Unternehmens, seiner verbundenen Unternehmen oder Lizenzgeber (sofern zutreffend). Das Unternehmen, seine verbundenen Unternehmen und seine Lizenzgeber (sofern zutreffend) behalten sämtliche Rechte, Titel und Rechtsansprüche an der Company IP.

    16.2 Jegliche Nutzung der Company IP, die nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen gestattet ist, ist untersagt.

    16.3 Jegliche Nutzung der Company IP erfolgt ausschließlich zugunsten des Unternehmens, seiner verbundenen Unternehmen und Lizenzgeber (sofern zutreffend). Sämtliche Rechte an der Company IP, die nicht ausdrücklich durch diese Bedingungen gewährt werden, bleiben dem Unternehmen, seinen verbundenen Unternehmen und Lizenzgebern (sofern zutreffend) vorbehalten. Durch die Nutzung einer Leistung wird kein Eigentumsrecht an der Company IP auf einen Kunden oder Besucher übertragen.

    16.4 Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich durch das Unternehmen gestattet, dürfen Kunden und Besucher nicht (a) die Company IP – ganz oder teilweise – verwenden, modifizieren, kopieren, einbetten („framing“), spiegeln („mirroring“), anpassen, automatisiert auslesen („scraping“) oder davon abgeleitete Werke erstellen; (b) Rechte an der Company IP vermieten, verleasen, verleihen, verkaufen, verbreiten, abtreten, unterlizenzieren oder anderweitig übertragen; oder (c) die Company IP disassemblieren, dekompilieren, rückentwickeln („reverse engineering“), rekonstruieren oder anderweitig versuchen, den Quellcode zu ermitteln oder Rechte daran zu übertragen.

    17. Unternehmenskennzeichen

    17.1 Der Name des Unternehmens, seine Logos sowie sonstige unterscheidungskräftige sprachliche und grafische Gestaltungselemente (jeweils ein „Company Mark“) sind Marken, Handelsnamen und Dienstleistungsmarken des Unternehmens. Nichts in diesen Bedingungen ist so auszulegen, dass dem Kunden oder Besucher – weder durch Auslegung, Verwirkung (Estoppel) noch auf andere Weise – eine Lizenz oder ein Nutzungsrecht an einem Company Mark eingeräumt wird, es sei denn, dies wurde im Einzelfall zuvor ausdrücklich und schriftlich durch das Unternehmen genehmigt.

    17.2 Das Unternehmen ist Inhaber sämtlicher Company Marks, einschließlich aller damit verbundenen geschäftlichen Wertvorstellungen. Die Nutzung eines Company Marks durch Kunden oder Besucher (vorbehaltlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Unternehmens) begründet keinerlei zusätzliches Eigentumsrecht oder sonstiges Interesse an dem jeweiligen Company Mark, sondern erfolgt ausschließlich zugunsten des Unternehmens.

    17.3 Alle anderen über eine Leistung verwendeten oder angezeigten Unternehmens-, Produkt- und Leistungsbezeichnungen sowie Logos, die keine Company Marks sind, können Marken oder Dienstleistungsmarken der jeweiligen Rechteinhaber sein. Diese Eigentümer stehen möglicherweise nicht in Verbindung mit dem Unternehmen, sind nicht mit ihm verbunden und unterstützen es unter Umständen nicht.

    17.4 Kunden und Besucher dürfen keinerlei Eigentumsvermerke, Urheberrechtsvermerke, sonstige rechtliche Hinweise oder Company Marks, die im Rahmen der Leistungen bereitgestellt oder angezeigt werden, in irgendeiner Weise verändern, verfälschen oder manipulieren. 

    18. Lizenzvergabe an Dritte

    18.1 Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Bedingungen gewährt das Unternehmen jedem Kunden und Besucher hiermit eine beschränkte, widerrufliche, nicht-exklusive, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare und nicht abtretbare Lizenz zum Zugriff auf und zur Nutzung der jeweils anwendbaren Leistungen sowie der entsprechenden Unternehmensinhalte (sofern zutreffend) – in jedem Fall ausschließlich im Einklang mit diesen Bedingungen.

    18.2 Für jede Leistung, deren Nutzung entgeltpflichtig ist (einschließlich accessWidget, accessFlow und accessServices), gilt: (a) die Wirksamkeit der jeweiligen Lizenz steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung der anwendbaren Entgelte für die betreffende Leistung und gilt ausschließlich für die Dauer der jeweils vereinbarten Lizenzlaufzeit; und (b) für die Nutzung einer solchen Leistung auf jeder einzelnen Website ist der Erwerb einer gesonderten Lizenz erforderlich. Dementsprechend ist es Kunden untersagt, eine einzelne Lizenz für mehrere Websites zu verwenden oder eine auf einer bestimmten Kunden-Website und/oder digitalen Präsenz (sofern zutreffend) genutzte Lizenz auf eine andere Website und/oder digitale Präsenz – unabhängig davon, ob diese im Eigentum desselben Kunden steht oder nicht – zu übertragen. Das Nutzerkonto eines Kunden muss jederzeit zutreffend wiedergeben, auf welchen Kunden-Websites und/oder Website-Einheiten (sofern zutreffend) der Kunde seine Lizenz(en) nutzt.

    18.3 Die betreffenden Leistungen sowie die Unternehmensinhalte werden Kunden lediglich lizenziert, jedoch nicht verkauft. Kunden erwerben keinerlei Eigentumsrechte an einer Leistung, an der Company IP, an den Unternehmensinhalten oder an den Company Marks, noch an sonstigen Rechten hieran – mit Ausnahme des Nutzungsrechts gemäß diesen Bedingungen.

    19. Vom Kunden eingeräumte Rechte

    19.1 Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Bedingungen räumt jeder Kunde dem Unternehmen für die Dauer der jeweiligen Lizenzlaufzeit ein beschränktes, nicht-exklusives, lizenzgebührenfreies und vollständig abgegoltenes Nutzungsrecht ein, wie folgt: (a) Hinsichtlich accessWidget: (i) Zugriff auf und Nutzung der Kunden-Website(s) einschließlich sämtlicher dort eingebundener Kundeninhalte (wie nachstehend definiert), ausschließlich soweit erforderlich zur Bereitstellung des accessWidget-Dienstes an den jeweiligen Kunden; sowie (ii) Übersetzung, Anpassung und Darstellung der Inhalte der Kunden-Website einschließlich der dort enthaltenen Kundeninhalte, sodass diese für Endnutzer der jeweiligen Website verfügbar sind; (b) Hinsichtlich accessFlow, Zugriff auf die Website-Einheiten („Website Properties“) des Kunden, zu denen der Kunde rechtmäßig Zugriff hat und deren Zugriff er dem Unternehmen rechtmäßig gewähren darf – ausschließlich soweit erforderlich zur Bereitstellung des accessFlow-Dienstes; und (c) Hinsichtlich aller sonstigen Leistungen, die ein Kunde oder Besucher nutzt: Zugriff auf und Nutzung der jeweiligen Kunden-Website(s) (einschließlich der dort enthaltenen Kundeninhalte) und/oder Website-Einheiten (sofern zutreffend), soweit dies zur Erbringung der entsprechenden Leistung erforderlich ist.

19.2 Wenn ein Kunde nicht Eigentümer der betreffenden Kunden-Website(s) und/oder Website-Einheiten oder sonstiger Websites oder Website-Einheiten ist, für die er eine Leistung nutzt, sichert der Kunde dies durch die Nutzung der jeweiligen Leistung gegenüber dem Unternehmen ausdrücklich zu und gewährleistet, dass er über sämtliche erforderlichen Rechte und Vollmachten verfügt, die jeweilige Leistung im Zusammenhang mit diesen Kunden-Website(s) und/oder Website-Einheiten bzw. sonstigen Websites oder Website-Einheiten zu nutzen.

19.3 Sofern der Kunde dem Unternehmen nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes mitteilt, erkennt der Kunde hiermit an und erklärt sich damit einverstanden, dass das Unternehmen Informationen über oder auf der Kunden-Website sowie über deren Barrierefreiheitsfunktionen für kommerzielle Zwecke, zur Indexierung in einer barrierefreiheitsbezogenen Suchmaschine für Websites sowie zur Schulung und Weiterentwicklung der unternehmenseigenen KI-Software und -Funktionalitäten („KI“) verwenden darf.

19.4 Sofern ein Kunde dem Unternehmen nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht, darf das Unternehmen den jeweiligen Kunden als Referenzkunden benennen. Der Kunde räumt dem Unternehmen hierfür ein beschränktes, nicht-exklusives, lizenzgebührenfreies, vollständig abgegoltenes und nicht übertragbares (vorbehaltlich anderslautender Regelungen in diesen Bedingungen) Recht ein, auf den Kunden als Kunden des Unternehmens hinzuweisen und das Logo sowie sonstige Kennzeichen des Kunden im Rahmen dieser Referenznennung zu verwenden (einschließlich auf der Website des Unternehmens). Voraussetzung hierfür ist, dass das Unternehmen etwaige vom Kunden schriftlich mitgeteilte Vorgaben zur Marken- oder Kennzeichennutzung einhält.

D. Entgelte; Zahlung

20. Zahlungen für accessWidget und accessFlow

20.1 Für den Zugriff auf und die Nutzung von accessWidget oder accessFlow ist der Erwerb einer entsprechenden Lizenz („Lizenz“) durch eine Person erforderlich. accessWidget und accessFlow werden im Rahmen eines monatlichen oder jährlichen Abonnement-Modells („Lizenzlaufzeit“) bereitgestellt und sind gestaffelt nach dem Funktionsumfang der jeweiligen Website, wie auf der Website des Unternehmens beschrieben (jeweils ein „Abonnement-Tarif“). Der Kunde verpflichtet sich, die jeweils anfallenden Entgelte gemäß dem für ihn geltenden Abonnement-Tarif („Lizenzgebühren“) an das Unternehmen zu entrichten.

20.2 Der vom Kunden gewählte Abonnement-Tarif muss dem Funktionsumfang der Kunden-Website oder Website-Einheit entsprechen, in Bezug auf die die Leistungen genutzt werden sollen. Ein Kunde kann jederzeit über sein Nutzerkonto ein Upgrade auf einen höherstufigen Abonnement-Tarif durchführen („Tarif-Upgrade“). Sollten die Funktionen einer Kunden-Website einen höherstufigen Abonnement-Tarif erfordern, als der aktuell vom Kunden gebuchte Tarif vorsieht, wird das Unternehmen den Kunden hierüber informieren und zur Durchführung eines entsprechenden Tarif-Upgrades auffordern. Erfolgt das Upgrade nicht innerhalb von sieben (7) Tagen nach dieser Benachrichtigung, ist das Unternehmen berechtigt, nach eigenem Ermessen das entsprechende Tarif-Upgrade automatisch umzusetzen, sodass der zutreffende Abonnement-Tarif Anwendung findet. Alternativ ist das Unternehmen berechtigt, nach eigenem Ermessen die Lizenz des betreffenden Kunden zu kündigen. Ab dem Datum dieser Kündigung ist der Kunde nicht mehr berechtigt, die betroffene Leistung(en) zu nutzen. In diesem Fall hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung etwaiger im Voraus gezahlter Lizenzgebühren ( wie nachstehend definiert) für den Zeitraum der verbleibenden Lizenzlaufzeit nach dem Kündigungszeitpunkt. Im Falle eines Tarif-Upgrades wird der Kunde mit dem jeweils erhöhten Betrag der Lizenzgebühren gemäß den zu diesem Zeitpunkt gültigen Tarifen des Unternehmens (wie auf der Website des Unternehmens angegeben) belastet. Das Unternehmen wird die bereits vom Kunden gezahlten Lizenzgebühren (bezogen auf den verbleibenden Zeitraum der vorherigen Lizenzlaufzeit) auf die neuen Lizenzgebühren anrechnen. Die Differenz ist am Tag der Durchführung des Tarif-Upgrades fällig.


20.3 Um sicherzustellen, dass Kunden keine Unterbrechung oder Einschränkung der Leistungen erfahren, werdenLizenzenstandardmäßigAUTOMATISCH VERLÄNGERT – jeweils um dreißig (30) Tage bei monatlichen Abonnement-Tarifen bzw. um zwölf (12) Monate bei jährlichen Abonnement-Tarifen. Jeder solche Verlängerungszeitraum gilt als eigenständige „Lizenzlaufzeit“. Sofern der Kunde seine Lizenz nicht spätestens sieben (7) Tage vor Ablauf der jeweils aktuellen Lizenzlaufzeit kündigt oder die automatische Verlängerung über sein Nutzerkonto deaktiviert, verlängert sich die Lizenz automatisch um den entsprechenden Zeitraum.

21. Zahlungen für accessServices

21.1 Jede Person, die accessServices nutzen möchte, muss über ihr Nutzerkonto ein entsprechendes Angebot anfordern und nach Erhalt dieses Angebots die darin ausgewiesenen Entgelte („accessServices-Gebühr“) vollständig entrichten. Das Unternehmen beginnt mit der Erbringung von accessServices erst nach vollständigem Zahlungseingang der jeweils anwendbaren accessServices-Gebühr.


21.2 Sofern in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich anders geregelt, sind accessServices-Gebühren nicht stornierbar und nicht erstattungsfähig – auch dann nicht, wenn accessServices vom Kunden nicht in Anspruch genommen oder storniert wurden.

22. Zahlungen – Allgemeines

22.1 Zur Verarbeitung von Lizenzgebühren ist eine vom Unternehmen akzeptierte und gültige Zahlungsmethode erforderlich. Kunden sind verpflichtet, dem Unternehmen bzw. – sofern zutreffend – einem Zahlungsdienstleister (wie nachstehend definiert) vollständige und korrekte Abrechnungsinformationen zur Verfügung zu stellen, einschließlich vollständigem Namen, Rechnungsanschrift, Bundesland, Postleitzahl, Telefonnummer sowie Zahlungsdaten einer gültigen Zahlungsmethode. Mit Übermittlung dieser Zahlungsinformationen erteilt jeder Kunde dem Unternehmen automatisch (entweder direkt oder über mit dem Unternehmen verbundene Unternehmen, Tochtergesellschaften oder sonstige Dritte, einschließlich Zahlungsdienstleister) hiermit ausdrücklich die Ermächtigung, sämtliche im Zusammenhang mit dem Kundenkonto entstehenden Gebühren über die angegebene Zahlungsmethode einzuziehen (einschließlich Rückerstattungen oder sonstiger buchhalterischer Maßnahmen). Jeder Kunde ermächtigt die genannten Stellen, alle aus ihrer Sicht erforderlichen Auskünfte zur Überprüfung der Zahlungsinformationen einzuholen – einschließlich zur Einholung aktualisierter Zahlungsdaten beim jeweiligen Kreditkartenanbieter (z. B. neue Kartennummer oder aktualisiertes Ablaufdatum) – um eine reibungslose Zahlungsabwicklung sicherzustellen. Jeder Kunde, der Zahlungsdaten angibt, sichert zu und gewährleistet, dass er zur Nutzung der betreffenden Zahlungsmethode gegenüber dem Unternehmen vollumfänglich berechtigt ist. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die auf der Unternehmenswebsite verfügbaren Zahlungsmethoden jederzeit nach eigenem Ermessen zu aktualisieren.


22.2 Das Unternehmen ist berechtigt, Zahlungen über externe Zahlungsdienstleister („Payment Provider“) einzuziehen und abzuwickeln. Derzeit erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister Stripe. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Zahlungsdienstleister jederzeit nach eigenem Ermessen zu ändern, zu ergänzen oder zu ersetzen. Kunden verpflichten sich, dem Unternehmen oder dem jeweiligen Zahlungsdienstleister auf Anforderung, jederzeit, sämtliche zur Zahlungsabwicklung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen sowie gegebenenfalls erforderliche Dokumente zu unterzeichnen. Jeder Kunde erteilt dem Unternehmen hiermit die Erlaubnis, ihre Zahlungsinformationen sowie damit verbundene Daten an den jeweiligen Zahlungsdienstleister weiterzugeben. Zahlungen, die über einen Zahlungsdienstleister abgewickelt werden, unterliegen zusätzlich den jeweiligen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen und Datenschutzrichtlinien des betreffenden Zahlungsdienstleisters. 


22.3 Jeder Kunde ermächtigt das Unternehmen, entweder direkt oder über einen Zahlungsdienstleister, die fälligen Lizenzgebühren zum jeweiligen Fälligkeitsdatum über die vom Kunden gewählte Zahlungsmethode einzuziehen. Das Unternehmen ist berechtigt, jede vom Kunden bereitgestellte Zahlungsmethode zu verwenden, um ausstehende Gebühren dieses Kunden zu begleichen.

22.4 Schlägt der Einzug von Gebühren bei einem Kunden fehl, ist das Unternehmen berechtigt (jedoch nicht verpflichtet), zu einem späteren Zeitpunkt einen erneuten Versuch zu unternehmen und/oder den Zugang des Kunden zu den betreffenden Leistungen ohne vorherige Ankündigung auszusetzen oder zu beenden. Falls die automatische Abrechnung aus irgendeinem Grund nicht erfolgreich durchgeführt werden kann, ist das Unternehmen berechtigt, dem Kunden eine elektronische Rechnung zu übermitteln, in der der Kunde zur manuellen Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist aufgefordert wird. In diesem Fall ist der volle Betrag für den auf der Rechnung angegebenen Abrechnungszeitraum fristgerecht zu begleichen.

22.5 Alle Gebühren sind in Euro angegeben und sind auch in Euro zu zahlen.

22.6 Alle Gebühren verstehen sich zuzüglich etwaiger Steuern (einschließlich Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer oder sonstiger gesetzlicher Abgaben), die gemäß dem anwendbaren Recht im Zusammenhang mit dem Erwerb der Leistungen erhoben werden können – mit Ausnahme von Steuern, die auf das Einkommen des Unternehmens erhoben werden (zusammenfassend „Steuern“). Kunden sind nicht berechtigt, Steuern von den an das Unternehmen zu zahlenden Gebühren einzubehalten. Das Unternehmen hat Anspruch auf den vollen Netto-Betrag, der ihm ohne einen solchen Einbehalt zustehen würde.

22.7 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, etwaige Preisfehler oder Irrtümer zu korrigieren – auch dann, wenn bereits eine Zahlungsaufforderung versendet wurde oder eine Zahlung empfangen wurde. Darüber hinaus ist das Unternehmen berechtigt, die Lizenzgebühren jederzeit nach eigenem Ermessen anzupassen. Kunden, deren Lizenzgebühren von einer solchen Änderung betroffen sind, werden hierüber informiert. Eine Erhöhung der Lizenzgebühren tritt frühestens mit Beginn der nächsten Verlängerung der jeweiligen Lizenzlaufzeit in Kraft. Ungeachtet des Vorstehenden behält sich das Unternehmen das Recht vor, die Lizenzgebühren für accessWidget einseitig zu erhöhen, wenn eine Kunden-Website mehr als 100.000 monatliche Seitenaufrufe verzeichnet.

Customer Referral Program

23. Referral Program

23.1 Das Unternehmen kann Kunden einen weiterleitbaren Link („Empfehlungslink“) zur Verfügung stellen, den sie als Empfehlung zur Neukundengewinnung weitergeben oder veröffentlichen dürfen („Empfehlungsprogramm“). Das Unternehmen kann Kunden für jeden neuen Kunden, der über einen solchen Empfehlungslink Leistungen erwirbt, eine Vergütung oder sonstige Vorteile gewähren – jeweils nach Maßgabe der vom Unternehmen von Zeit zu Zeit veröffentlichten Regelungen.

23.2 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, das Empfehlungsprogramm jederzeit nach eigenem Ermessen und ohne jegliche Haftung zu beenden. Mit Wirksamwerden einer solchen Beendigung haben Kunden die Nutzung des Empfehlungslinks unverzüglich einzustellen, insbesondere dürfen sie diesen nicht mehr weitergeben, veröffentlichen oder anderweitig verwenden.

  1. Verbotene Aktivitäten und unzulässiges Verhalten

Durch die Weitergabe des Empfehlungslinks erklären sich Kunden damit einverstanden, diese Bedingungen sowie alle anwendbaren gesetzlichen Vorgaben einzuhalten – insbesondere solche im Zusammenhang mit Datenschutz und Datensicherheit. Hierzu zählt auch die Pflicht, betroffene Personen über etwaige Rechte zu informieren und erforderliche Einwilligungen einzuholen. Zudem verpflichten sich Kunden zur Beachtung der Richtlinie des Unternehmens über verbotene Aktivitäten und unzulässiges Verhalten („Prohibited Activity and Improper Conduct Policy“) sowie aller sonstigen vom Unternehmen zur Verfügung gestellten Richtlinien im Zusammenhang mit dem Empfehlungsprogramm. Jede etwaige Vergütung im Rahmen des Empfehlungsprogramms setzt die vollständige Einhaltung aller einschlägigen Bedingungen durch den Kunden voraus.

  1. Einsatz von Drittanbietern
    Das Unternehmen kann zur Durchführung des Empfehlungsprogramms oder einzelner Bestandteile davon – einschließlich der Abwicklung von Belohnungen – Drittanbieter einsetzen, wie jeweils vom Unternehmen nach eigenem Ermessen festgelegt. Kunden, die am Empfehlungsprogramm teilnehmen, können verpflichtet sein, die Nutzungs- und Geschäftsbedingungen und Datenschutzrichtlinien solcher Drittanbieter zu akzeptieren. Die Zustimmung zu solchen Bedingungen erfolgt ausschließlich im eigenen Ermessen und auf eigene Verantwortung des Kunden. Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für Handlungen oder Unterlassungen solcher Drittanbieter. Für die Einhaltung der Bedingungen dieser Drittanbieter – insbesondere im Hinblick auf die Einlösung oder den Erhalt von Belohnungen – sind die Kunden allein verantwortlich.
  2. Kundeninhalte und Feedback
  3. Kundeninhalte
    Jeder Kunde ist allein verantwortlich für seine Kunden-Website(s) und/oder Website-Einheiten (sofern zutreffend) sowie für sämtliche Inhalte und Informationen – einschließlich Code, Bilder, Daten, Texte, Software, Audio, Fotografien, Grafiken, Mitteilungen und sonstige Materialien –, die dem Unternehmen im Zusammenhang mit diesen Kunden-Website(s) und/oder Website-Einheiten oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden (zusammenfassend „Kundeninhalte“). Jeder Kunde sichert zu und gewährleistet, dass: (a) er sämtliche erforderlichen Rechte an den Kundeninhalten besitzt – insbesondere alle geistigen Eigentumsrechte und/oder etwaige Lizenzen, Einwilligungen und Genehmigungen gemäß dem jeweils geltenden Recht, einschließlich sämtlicher darin enthaltener oder daran bestehender Rechte sowie Persönlichkeits- und Veröffentlichungsrechte; b) das sie vollständig verantwortlich sind für ihre Kundeninhalte dies beinhaltet auch deren Verfügbarkeit, Wartung, Funktionalität und Rechtmäßigkeit sowie der zugrundeliegenden Systeme und technischen Infrastruktur; und (c) dass ihre Kundeninhalte sowie deren Nutzung durch accessiBe im Einklang mit diesen Bedingungen nicht gegen geltendes Recht und/oder Rechte Dritter verstoßen. Jeder Kunde räumt dem Unternehmen hiermit ein weltweites, unbeschränktes, nicht-exklusives, lizenzgebührenfreies, übertragbares und unterlizenzierbares Recht ein, seine Kundeninhalte zu nutzen, zu kopieren, zu verbreiten, weiterzuleiten, öffentlich zugänglich zu machen, hochzuladen, darzustellen, zu speichern, zu verändern, abgeleitete Werke davon zu erstellen und in sonstiger Weise zu verwenden – soweit dies für die Erbringung der Leistungen erforderlich ist oder durch diese Bedingungen gestattet wird. Jeder Kunde trägt sämtliche Risiken im Zusammenhang mit seinen Kundeninhalten sowie deren Übermittlung und ist allein verantwortlich für deren Richtigkeit, Qualität, Rechtmäßigkeit und Angemessenheit.

    27. Feedback
    Fragen, Kommentare, Vorschläge, Ideen, Rückmeldungen, Bewertungen oder sonstige Informationen in Bezug auf die Leistungen, die ein Kunde dem Unternehmen übermittelt (zusammenfassend „Feedback“), gelten als nicht vertraulich und gehen vollständig in das Eigentum des Unternehmens über. Das Unternehmen ist berechtigt, solches Feedback uneingeschränkt und für beliebige Zwecke – ob kommerziell oder nicht-kommerziell – zu nutzen und weiterzugeben, ohne dass eine Anerkennung, Zuschreibung oder Vergütung gegenüber dem Kunden erfolgt.

Technische Informationen

28. accessWidget und accessFlow

28.1 accessWidget ist mit den folgenden Betriebssystemen und Browsern kompatibel: Chrome, Microsoft Edge, Android und iOS. accessFlow ist mit den folgenden Betriebssystemen und Browsern kompatibel: Chrome, Android und iOS. Damit accessWidget und/oder accessFlow ordnungsgemäß funktionieren, muss die betreffende Website auf HTML-Dateien und HTML-Tags basieren.

28.2 Vor der Installation von accessWidget und/oder accessFlow hat jeder Kunde sicherzustellen, dass: (a) accessWidget und/oder accessFlow (sofern zutreffend) mit den individuellen Anforderungen des Kunden kompatibel ist und dass die Kunden-Website und/oder Website-Einheit (sofern zutreffend), einschließlich des verwendeten Content-Management-Systems, ordnungsgemäß gepflegt ist. Dies umfasst unter anderem: die zweckgemäße Verwendung von HTML-Tags, klare und beschreibende Benennungen von Klassen und IDs, komprimierten (minifizierten) Quellcode sowie den Verzicht auf veraltete oder nicht unterstützte Elemente; (b) keine JavaScript-Fehler, HTML-Validierungsfehler, ungültigen Tags und/oder sonstige Fehler vorliegen, die durch die im Webbrowser des Kunden ausgeführten Programmiersprachen verursacht werden könnten; und (c) die technische Integrität der Verbindung der Kunden-Website und/oder Website-Einheit (sofern zutreffend) sowie der Server, auf dem diese gehostet ist, mit dem Internet sowie mit der Infrastruktur des Kunden (z. B. Telefon, Computer) gewährleistet ist. Das Unternehmen empfiehlt ausdrücklich, das Kunden den Quellcode ihrer Kunden-Website mit geeigneten Tools – wie etwa dem W3C Markup Validation Service – validieren, um HTML- und CSS-Fehler oder Warnungen zu identifizieren.

28.3 accessWidget muss direkt innerhalb des BODY-HTML-Tags der betreffenden Website installiert werden. Der Installationscode muss über die „Quellcode anzeigen“-Funktion („view source code“) des Browsers sichtbar sein. Die Installation von accessWidget kann auf folgende Weise erfolgen: (a) durch ein Plugin, (b) durch direkte Einbindung des Installationscodes, (c) durch Nutzung eines Drittanbieter-Skriptmanagers, oder (d) auf sonstigem Wege, sofern die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Erfolgt die Installation nicht gemäß den vorstehenden Anforderungen, kann dies dazu führen, dass accessWidget nicht wie vorgesehen funktioniert.


28.4 Vor der Installation von accessWidget auf einer Kunden-Website empfiehlt das Unternehmen, accessWidget zunächst auf einer Staging- oder Testumgebung zu installieren. Die Installation von accessWidget auf der Live-Websites der Kunden sollte erst erfolgen, nachdem die Kunden sich vergewissert haben, dass durch die vorherige Testinstallation keine Fehler oder Beeinträchtigungen verursacht wurden.

28.5 Vor der Integration von durch accessFlow vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung von Barrierefreiheitsmängeln („Remediations“) in eine Website-Einheit müssen Kunden diese zunächst in einer Staging- oder Testumgebung implementieren. Die Integration solcher Remediations in die tatsächlichen Website-Einheiten darf erst erfolgen, nachdem der Kunde überprüft hat, dass durch die Umsetzung in der Staging- oder Testumgebung keine Fehler oder sonstigen Beeinträchtigungen verursacht wurden.


28.6 accessWidget und accessFlow berücksichtigen alle sonstigen Maßnahmen zur Barrierefreiheit („Sonstige Maßnahmen zur Barrierefreiheit“), die ein Kunde – oder eine in seinem Auftrag handelnde Person – auf seiner Kunden-Website und/oder seinen Website-Einheiten umgesetzt hat, weiterhin umsetzt oder künftig umsetzen wird, unabhängig davon, ob diese Maßnahmen vor oder nach der Installation und/oder Nutzung von accessWidget und/oder accessFlow (je nach Fall) vorgenommen wurden. Zu solchen Maßnahmen zählen unter anderem manuelle Maßnahmen zur Behebung von Barrierefreiheitsmängeln sowie zusätzliche automatisierte Maßnahmen. Das Unternehmen übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass die Leistungen nicht durch Sonstige Maßnahmen zur Barrierefreiheit beeinträchtigt werden oder diese beeinträchtigen, noch dass die Leistungen im Zusammenspiel mit solchen Maßnahmen ordnungsgemäß funktionieren. Insbesondere wird accessWidget bestimmte Sonstige Maßnahmen zur Barrierefreiheit nicht überschreiben, und accessWidget wird derartige Maßnahmen auch dann nicht korrigieren oder anpassen, wenn diese fehlerhaft sind oder nicht den jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit von Websites entsprechen.Jegliche Auswirkungen, die eine Leistung auf Sonstige Maßnahmen zur Barrierefreiheit haben kann – oder umgekehrt –, sind ausdrücklich von jeglicher Gewährleistung im Rahmen dieser Bedingungen ausgeschlossen.

28.7 Nach der Installation von accessWidget sind Kunden verpflichtet, die ordnungsgemäße Implementierung von accessWidget sorgfältig anhand des Website-Onboarding-Leitfadens zu überprüfen. Dieser Leitfaden wird dem Kunden entweder über sein Nutzerkonto oder per E-Mail zur Verfügung gestellt. Der Website-Onboarding-Leitfaden ist ein wesentlicher Bestandteil des Installationsprozesses von accessWidget und enthält Anleitungen zur Überprüfung der korrekten Funktionsweise von accessWidget.


28.8 Das Unternehmen stellt den Kunden Hilfsmittel und Dokumentationen zur Verfügung, um sicherzustellen, dass accessWidget und/oder accessFlow ordnungsgemäß installiert und verwendet werden. Kunden sind verpflichtet, accessWidget auf ihrer Kunden-Website ausschließlich im Einklang mit den bereitgestellten Hilfsmitteln und Dokumentationen zu installieren und zu nutzen.

28.9 Nach der Integration von accessWidget auf einer Kunden-Website liegt es in der Verantwortung des Kunden, (a) sicherzustellen, dass die Installation im Einklang mit den vom Unternehmen bereitgestellten Hilfsmitteln und Dokumentationen erfolgt ist, und (b) die Funktionalität von accessWidget auf der Kunden-Website zu testen und zu überprüfen.

28.10 Nach Erhalt von Vorschlägen zur Behebung von Barrierefreiheitsmängeln über accessFlow liegt es in der Verantwortung des Kunden, (a) die vorgeschlagenen Maßnahmen korrekt in die betreffenden Website-Einheiten zu integrieren; und (b) zu testen und zu überprüfen, ob die entsprechenden Website-Einheiten nach der Umsetzung wie vorgesehen funktionieren.

28.11 Kunden, die auf Probleme bei der Installation, Nutzung oder Implementierung von accessWidget oder accessFlow stoßen, sind verpflichtet, das Unternehmen über [email protected] zu kontaktieren und die betreffenden Probleme zu beschreiben. Das Unternehmen wird sich in angemessenem wirtschaftlichem Rahmen bemühen, den Kunden bei der Lösung dieser Probleme zu unterstützen. 


28.12 Als Sicherheitsmaßnahme blockiert accessWidget automatisch Anfragen zur Entschlüsselung (ein sogenannter „Decipher Block“), wenn eine Kunden-Website oder Website-Einheit mehr als 20.000 Bilder und/oder Links entschlüsseln soll. In einem solchen Fall wird das Unternehmen den betreffenden Kunden kontaktieren und sich im wirtschaftlich zumutbaren Rahmen bemühen, Anleitungen zur Entschlüsselung dieser Bilder und/oder Links bereitzustellen. Sollte der Kunde nicht in der Lage oder nicht bereit sein, die Anleitungen des Unternehmens umzusetzen, kann er dem Unternehmen schriftlich mitteilen, dass er die Zusammenarbeit im Rahmen dieser Bedingungen beenden möchte. In diesem Fall erstattet das Unternehmen dem Kunden den anteiligen Betrag etwaiger im Voraus gezahlter Entgelte für den Zeitraum nach Wirksamwerden der Kündigung. 


28.13 Das Blockieren oder Geo-Blocking einer Kunden-Website oder Website-Einheit (oder eines Teils davon) kann dazu führen, dass accessWidget und/oder accessFlow auf der betreffenden Website und/oder Website-Einheit nicht wie vorgesehen funktionieren. „Blocking“ bedeutet, dass eine Kunden-Website oder Website-Einheit entweder (a) nicht vollständig öffentlich zugänglich für Scans ist (auch durch den Einsatz von „Ad Blockern“); oder (b) automatisch an einen bestimmten Ort weitergeleitet wird. „Geo-Blocking“ bedeutet, dass eine Kunden-Website und/oder Website-Einheit entweder (i) von bestimmten geografischen Standorten aus nicht erreichbar ist; oder (ii) je nach Standort des Nutzers automatisch auf eine andere Website weiterleitet.

28.14 Bestimmte Funktionen von accessWidget basieren auf künstlicher Intelligenz (KI). Wie bei jeder KI-basierten Software erfordert die Optimierung ihrer Funktionsweise, dass entsprechende Funktionalitäten mehrfach und in unterschiedlichen Kontexten erkannt und verarbeitet werden. Daher gilt: (a) im Hinblick auf accessWidget kann es vorkommen, dass bestimmte Funktionalitäten einer Kunden-Website, die einzigartig oder ungewöhnlich sind, nicht behoben werden können und (b) accessFlow ist möglicherweise nicht in der Lage, Korrekturvorschläge für Funktionalitäten bereitzustellen, die ungewöhnlich oder einzigartig sind.


28.15 Kunden können das Unternehmen schriftlich über etwaige Fehler informieren, die durch accessWidget verursacht wurden (einschließlich solcher Fälle, in denen accessWidget eine Anforderung zur Barrierefreiheit gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt). Das Unternehmen wird sich im wirtschaftlich zumutbaren Rahmen bemühen, den Kunden bei der Behebung solcher Fehler zu unterstützen (soweit diese auf die Funktionsweise von accessWidget zurückzuführen sind). Zur zügigen Bearbeitung solcher Fälle wird Kunden empfohlen, dem Unternehmen eine möglichst detaillierte Beschreibung der auftretenden Probleme zur Verfügung zu stellen.

28.16 Das Unternehmen bietet Kunden technischen Support per E-Mail oder Online-Chat an – montags bis freitags (ausgenommen gesetzliche Feiertage) zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr (Ortszeit New York). Die technischen Supportleistungen umfassen insbesondere Unterstützung bei der Bedienung von accessWidget, Lösungen für Fehler und technische Probleme im Zusammenhang mit accessWidget, wie es auf der Kunden-Website implementiert ist, sowie Fragen zu betrieblichen und abrechnungsbezogenen Themen. Damit der Support effizient und wirksam erfolgen kann, sind Kunden verpflichtet, dem Support-Team alle hierfür erforderlichen Informationen und Mitwirkungsleistungen bereitzustellen. Verfügbarkeit, Anwendbarkeit und Umfang des Supports können abhängig vom jeweiligen Abonnement-Tarif des Kunden variieren.


28.17 Das Unternehmen kann Kunden von accessWidget und/oder accessFlow eine Vorlage für eine sogenannte „Barrierefreiheitserklärung“ zur Verfügung stellen. Die alleinige Verantwortung dafür, dass die veröffentlichte Barrierefreiheitserklärung den individuellen Anforderungen des Kunden – einschließlich etwaiger anwendbarer gesetzlicher Vorgaben sowie sprachlicher Anforderungen – entspricht, liegt beim Kunden.
29. accessScan
accessScan-Berichte spiegeln möglicherweise nicht vollständig oder zutreffend die tatsächlichen Barrierefreiheitsfunktionen der Kunden-Website wider. Die Verantwortung für die Überprüfung der auf der eigenen Website(s) vorhandenen Funktionen liegt ausschließlich beim Kunden. accessScan analysiert ausschließlich die konkrete Webseiten-Domain, die vom Nutzer in das Suchfeld eingegeben wird – nicht jedoch andere Seiten oder Subdomains. Zudem kann accessScan bestimmte Ausschlusskriterien („Excluded Issues“) nicht identifizieren.

Haftungsbeschränkung des Unternehmens

30. Haftungsausschluss für Gewährleistungen

DIE NUTZUNG DER LEISTUNGEN UND DER UNTERNEHMENSINHALTE ERFOLGT AUF ALLEINIGES RISIKO DES KUNDEN. DIE LEISTUNGEN UND DIE UNTERNEHMENSINHALTE WERDEN „WIE BESEHEN“ („AS IS“) UND „NACH VERFÜGBARKEIT“ („AS AVAILABLE“) BEREITGESTELLT.SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, SCHLIESSEN DAS UNTERNEHMEN, SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN SOWIE DEREN JEWEILIGE ORGANMITGLIEDER, MITARBEITENDE, GESELLSCHAFTER, DIENSTLEISTER, LIZENZGEBER, VERTRETER, RECHTSNACHFOLGER UND ABTRETUNGSEMPFÄNGER (JEWEILS EINE „UNTERNEHMENSPARTEI“) AUSDRÜCKLICH JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN JEGLICHER ART AUS, SEI ES AUSDRÜCKLICH,STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG BEGRÜNDET, EINSCHLIESSLICH ALLER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN HINSICHTLICH RECHTSMANGELFREIHEIT, MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, RECHTSBESTAND UND NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, SOWIE GEWÄHRLEISTUNGEN, DIE AUS DER GESCHÄFTSABWICKLUNG, DER VERTRAGSERFÜLLUNG, DER NUTZUNG ODER HANDELSÜBLICHEN VERFAHREN ENTSTEHEN KÖNNTEN. OHNE EINSCHRÄNKUNG DES VORSTEHENDEN GILT: KEINE UNTERNEHMENSPARTEI ÜBERNIMMT EINE GEWÄHRLEISTUNG ODER VERPFLICHTUNG UND MACHT KEINERLEI ZUSICHERUNGEN IN BEZUG AUF DIE TATSACHE, DASS DIE LEISTUNGEN ODER DIE UNTERNEHMENSINHALTE DEN ANFORDERUNGEN, BEDÜRFNISSEN ODER PRÄFERENZEN DER KUNDEN ENTSPRECHEN, BESTIMMTE ERGEBNISSE ERZIELEN, KOMPATIBEL, UNUNTERBROCHEN, RECHTZEITIG, SICHER, FEHLERFREI ODER OHNE UNTERBRECHUNG FUNKTIONIEREN, BESTIMMTE LEISTUNGS- ODER ZUVERLÄSSIGKEITSSTANDARDS ERFÜLLEN ODER DASS FEHLER ODER MÄNGEL BEHOBEN WERDEN KÖNNEN ODER TATSÄCHLICH BEHOBEN WERDEN, ODER DASS DIE AUS DER NUTZUNG DER LEISTUNGEN ERZIELTEN ERGEBNISSE VOLLSTÄNDIG, GENAU ODER ZUVERLÄSSIG SIND.



  1. Haftungsbeschränkung

    KEINE UNTERNEHMENSPARTEI HAFTET GEGENÜBER EINEM KUNDEN ODER EINEM DRITTEN FÜR INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, FOLGE- ODER EXEMPLARISCHE SCHÄDEN, VERTRAGSGELDSTRAFEN ODER SCHÄDEN AUS ENTGANGENEM GEWINN, EINSCHLIESSLICH SCHÄDEN AUS VERLUST VON GOODWILL, NUTZUNG ODER DATEN SOWIE ANDEREN IMMATERIELLEN VERLUSTEN (SELBST WENN EINE UNTERNEHMENSPARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE), UNABHÄNGIG DAVON, OB SICH DIE HAFTUNG AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG, FAHRLÄSSIGKEIT, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER ANDERWEITIG ERGIBT UND ZURÜCKZUFÜHREN IST AUF:  (A) DIE NUTZUNG ODER DIE UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DER LEISTUNGEN UND/ODER DER UNTERNEHMENSINHALTE; (B) DIESEN BEDINGUNGEN; (C) UNBEFUGTEN ZUGRIFF AUF ODER VERÄNDERUNGEN VON ÜBERTRAGUNGEN ODER DATEN DES KUNDEN ODER (D) JEDE ANDERE ANGELEGENHEIT IM ZUSAMMENHANG MIT DEN LEISTUNGEN ODER DEN UNTERNEHMENSINHALTEN. IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG DER UNTERNEHMENSPARTEIEN GEGENÜBER EINEM KUNDEN FÜR ALLE SCHÄDEN, VERLUSTE ODER KLAGEGRÜNDE DEN BETRAG, DEN DER KUNDE FÜR DIE IN DEN SECHS (6) MONATEN VOR DEM ERSTEN EREIGNIS, DAS DIE HAFTUNG BEGRÜNDET HAT, IN ANWENDUNG GEBRACHTEN LEISTUNGEN AN DAS UNTERNEHMEN GEZAHLT HAT – FALLS ÜBERHAUPT –, ODER, FALLS HÖHER, FÜNFZIG US-DOLLAR ($ 50). BESTIMMTE RECHTSORDNUNGEN GESTATTEN NICHT DEN AUSSCHLUSS ODER DIE BESCHRÄNKUNG BESTIMMTER GEWÄHRLEISTUNGEN ODER DIE BESCHRÄNKUNG ODER DEN AUSSCHLUSS DER HAFTUNG FÜR ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN. DAHER KÖNNEN EINIGE DER OBEN GENANNTEN BESCHRÄNKUNGEN FÜR BESTIMMTE KUNDEN NICHT GELTEN ODER NICHT DURCHSETZBAR SEIN. DAS EINZIGE UND AUSSCHLIESSLICHE RECHTSMITTEL VON KUNDEN, DIE MIT EINER LEISTUNG (ODER EINEM TEIL DAVON) UNZUFRIEDEN SIND, BESTEHT DARIN, DIE NUTZUNG DER LEISTUNG EINZUSTELLEN.

  2. Freistellung durch Kunden
    Jeder Kunde verpflichtet sich, jede Unternehmenspartei gegen alle Ansprüche oder Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einem Verstoß des Kunden gegen diese Bedingungen ergeben, auf eigene Kosten zu verteidigen, schadlos zu halten und von jeglicher Haftung freizustellen. Das Unternehmen wird den betreffenden Kunden über solche Ansprüche oder Streitigkeiten in Kenntnis setzen. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die ausschließliche Verteidigung und Kontrolle über solche Ansprüche oder Streitigkeiten zu übernehmen. Der Kunde verpflichtet sich, das Unternehmen hierbei in angemessenem Umfang zu unterstützen und mit allen zumutbaren Anfragen zur Verteidigung des Unternehmens zu kooperieren. Der Kunde darf keine Einigung, Regelung oder vergleichsweise Beilegung solcher Ansprüche oder Streitigkeiten ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens abschließen.
  3. Verpflichtung im Rechtsstreit
          33.1 Das Unternehmen kann seine Verpflichtungen im Rechtsstreit gegenüber Kunden von accessWidget bereitstellen, die bestimmte Abonnement-Tarife nutzen, wie jeweils auf der Website des Unternehmens angegeben.
            33.2  Begriffsbestimmungen:
                      33.2.1  „Maßnahme“ bezeichnet jede Mitteilung, die der Kunde während des Anwendungszeitraums erhält (einschließlich mündlicher Mitteilungen, Abmahnschreiben oder Klageschriften), in der ein Dritter (ein „Kläger“) geltend macht, dass eine abgedeckte Website während des Anwendungszeitraums einen abgedeckten Mangel aufgewiesen habe.
                      33.2.2  „Anwendungszeitraum“ bezeichnet jeden Zeitraum, in dem die betreffende Kundenwebsite eine Abgedeckte Website ist; vorausgesetzt, dass ein solcher Zeitraum (mit Ausnahme des ersten Zeitraums, auf den die Verpflichtungen im Rechtsstreit Anwendung findet) unmittelbar an einen vorherigen Anwendungszeitraum anschließt.
                      33.2.3  „Deckungssumme“ bezeichnet den auf der Website angegebenen Betrag im Zusammenhang mit den Verpflichtungen im Rechtsstreit, der für den jeweiligen Abonnement-Tarif des Kunden gilt.                 33.2.4  „Abgedeckter Anspruch“ bezeichnet eine Maßnahme, über die der Kunde das Unternehmen unverzüglich nach deren Bekanntwerden schriftlich benachrichtigt, und – sofern es sich bei der Maßnahme um eine vor Gericht eingereichte Klage handelt – spätestens 21 Tage vor dem vom Gericht festgesetzten Termin für die erste Stellungnahme des Kunden in diesem Verfahren. Die unterlassene oder verspätete Mitteilung über eine solche Maßnahme kann nach alleinigem und uneingeschränktem Ermessen des Unternehmens – ohne jegliche Haftung desselben – dazu führen, dass diese Maßnahme nicht als Abgedeckter Anspruch gilt, und gilt als Verzicht des Kunden auf seine Rechte aus diesen Bedingungen im Zusammenhang mit der betreffenden Maßnahme.
                      33.2.5 „Abgedeckte Schäden“ bezeichnet: (i) Geldbeträge, die einem Kläger durch eine endgültige Gerichtsentscheidung zugesprochen werden, einschließlich der Anwaltskosten des Klägers, sofern diese ausschließlich auf einen abgedeckten Mangel zurückzuführen sind; (ii) Kosten für Abhilfemaßnahmen oder sonstige Handlungen, zu denen der Kunde durch eine endgültige Gerichtsentscheidung verpflichtet wird, um einen abgedeckten Mangel im Einklang mit einer gesetzlichen Anforderung zur Barrierefreiheit von Websites zu beheben; sowie (iii) vom Kunden im Zusammenhang mit einem abgedeckten Anspruch entstandene Anwalts- und Gerichtskosten, sofern dieser mit einer endgültigen Gerichtsentscheidung endet.
                      33.2.6  „Abgedeckter Mangel“ bezeichnet das Versäumnis von accessWidget, ein Element auf einer abgedeckten Website im Einklang mit einer gesetzlichen Anforderung zur Barrierefreiheit von Websites zugänglich darzustellen. Ein abgedeckter Mangel liegt jedoch nicht vor, wenn das Versäumnis auf Handlungen oder Unterlassungen beruht, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen oder im Zusammenhang mit einem ausgeschlossenen Problem stehen bzw. hierauf zurückzuführen sind. Ebenfalls nicht umfasst sind sogenannte „falsch-positive“ Ergebnisse bei der Überprüfung von Barrierefreiheitsfunktionen.
                      33.2.7 „Abgedeckte Website“ bezeichnet eine Kundenwebsite, die Bestandteil eines aktiven Abonnement-Tarifs ist, welcher für die Verpflichtungen im Rechtsstreit berechtigt ist, und auf der accessWidget ordnungsgemäß installiert wurde.
                      33.2.8 „Endgültige Gerichtsentscheidung“ bezeichnet eine rechtskräftige, unanfechtbare und nicht ausgesetzte gerichtliche Entscheidung in einem abgedeckten Anspruch, in der festgestellt wird, dass die Kundenwebsite einen abgedeckten Mangel aufwies.
                      33.2.9 „Anwaltskosten“ bezeichnet sämtliche von der Rechtsanwaltskanzlei im Zusammenhang mit der Verteidigung eines abgedeckten Anspruchs in Rechnung gestellten Rechtsanwaltsgebühren sowie damit verbundene Nebenkosten und Auslagen.
              33.3 Vorbehaltlich der vollständigen Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Kunden gemäß diesen Bedingungen zahlt das Unternehmen dem Kunden die Deckungssumme, sofern dem Kunden abgedeckte Schäden entstehen.
              33.4 Der Kunde wird eine Rechtsanwaltskanzlei mit Erfahrung in der Verteidigung gegen Klagen im Bereich digitale Barrierefreiheit beauftragen, um ihn im Zusammenhang mit einem abgedeckten Anspruch zu vertreten.

           33.5 Der Kunde ist berechtigt, nach eigenem Ermessen einen abgedeckten Anspruch ohne Zustimmung des Unternehmens beizulegen; vorausgesetzt jedoch, dass – sofern das Unternehmen nicht zuvor schriftlich zugestimmt hat – eine solche Einigung: (i) keine Erkenntnisse gegen das Unternehmen (einschließlich in Bezug auf dessen Produkte oder Leistungen), dessen Mitarbeitende, Berater, Vertreter, Anteilseigner, Geschäftsführer, Vorstände oder verbundene Unternehmen (jeweils eine „accessiBe-Partei“) enthält, keine Maßnahme gegen eine accessiBe-Partei vorsieht oder verlangt, keine Verpflichtung oder Zusage gegenüber einer accessiBe-Partei begründet oder auferlegt und keine abwertenden Aussagen über eine accessiBe-Partei enthält oder verlangt, dass eine solche getätigt wird – jeweils ohne vorherige schriftliche Zustimmung von accessiBe (deren Erteilung im alleinigen Ermessen des Unternehmens liegt); und (ii) im gesetzlich zulässigen Umfang der strengen Vertraulichkeit unterliegt. Zur Klarstellung: Etwaige vom Kunden im Rahmen einer Einigung gemäß dieser Ziffer 33.5 geleisteten Zahlungen sowie etwaige Anwaltskosten im Zusammenhang mit einem abgedeckten Anspruch, der gemäß dieser Ziffer 33.5 beigelegt wurde, gelten nicht als abgedeckte Schäden.
          33.6 Die Verpflichtung des Unternehmens zur Zahlung der Deckungssumme gemäß diesen Bedingungen stellt das alleinige und ausschließliche Rechtsmittel im Zusammenhang mit abgedeckten Ansprüchen dar (einschließlich aller damit verbundenen Schäden, einschließlich abgedeckter Schäden), vorbehaltlich sämtlicher hierin festgelegter Bestimmungen und Bedingungen. Die Haftung des Unternehmens gegenüber dem Kunden für Ansprüche, die keine abgedeckten Ansprüche sind, oder für sonstige Angelegenheiten richtet sich nach den Bestimmungen dieser Bedingungen.    

Laufzeit; Kündigung

  1. Laufzeit
    Diese Bedingungen bleiben in Kraft und wirksam, sofern sie nicht gemäß den hierin enthaltenen Bestimmungen gekündigt werden. 
  2. Ordentliche Kündigung

    35.1 Ein Kunde kann seine vertragliche Bindung gemäß diesen Bedingungen sowie jede Lizenz jederzeit durch schriftliche Mitteilung kündigen, vorausgesetzt, dass sämtliche dem Unternehmen geschuldeten anwendbaren Gebühren vollständig bezahlt werden, sofern in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

    35.2 Das Unternehmen kann seine vertragliche Beziehung zu einem Kunden gemäß diesen Bedingungen sowie jede Lizenz jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 30 Tagen durch schriftliche Mitteilung kündigen, es sei denn (a) das Unternehmen ist gesetzlich oder durch behördliche Vorschrift verpflichtet, diesen Vertrag oder die Lizenz zu kündigen, oder (b) das Unternehmen ist der Auffassung, dass es nicht in der Lage ist, die Bestimmungen dieses Vertrags weiterhin einzuhalten; in einem solchen Fall wird die Kündigung mit sofortiger Wirkung oder zu einem vom Unternehmen festgelegten Zeitpunkt wirksam. Das Unternehmen wird dem Kunden in diesem Fall etwaige im Voraus bezahlte Lizenzgebühren, die den Zeitraum nach dem Wirksamwerden der Kündigung betreffen, zurückerstatten.

    36. Kündigung aus wichtigem Grund; Aussetzung

    36.1 Sowohl das Unternehmen als auch der Kunde sind berechtigt, ihre vertragliche Beziehung gemäß diesen Bedingungen sowie jede Lizenz mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung zu kündigen („Kündigung aus wichtigem Grund“), wenn: (a) die jeweils andere Partei in wesentlicher Weise gegen diese Bedingungen verstößt und dieser Verstoß – soweit behebbar – nicht innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Mitteilung behoben wird; oder (b) über das Vermögen der jeweils anderen Partei ein Insolvenzantrag gestellt oder ein anderes Verfahren im Zusammenhang mit Zahlungsunfähigkeit, Zwangsverwaltung, Liquidation oder Abtretung zugunsten von Gläubigern eingeleitet wird. Die vorstehenden Kündigungsrechte bestehen zusätzlich zu allen weiteren Rechten und Rechtsbehelfen, die dem Unternehmen gemäß diesen Bedingungen und/oder dem anwendbaren Recht zustehen. 


36.2 Das Unternehmen ist jederzeit und ohne vorherige Ankündigung berechtigt, den Zugang eines Kunden zu den Leistungen oder Teilen davon auszusetzen, wenn das Unternehmen nach eigenem Ermessen der Auffassung ist, dass dieser Kunde oder ein Dritter, der im Auftrag oder auf Veranlassung des Kunden handelt: (a) die Leistungen in einer Weise nutzt, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, dem Unternehmen oder Dritten Schaden zufügen und/oder eine Haftung des Unternehmens oder Dritter begründen könnte; oder (b) gegen die Bestimmungen dieser Bedingungen oder geltendes Recht verstößt. Das Unternehmen kann den Zugang zu den Leistungen wieder freigeben, wenn es nach eigenem und uneingeschränktem Ermessen zu der Überzeugung gelangt, dass die Gründe für die Aussetzung nicht mehr bestehen. Die vorstehenden Aussetzungsrechte gelten zusätzlich zu allen weiteren Rechten und Rechtsbehelfen, die dem Unternehmen gemäß diesen Bedingungen und/oder geltendem Recht zustehen.

37. Effects of Termination

37.1 Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Unternehmen und einem Kunden gemäß diesen Bedingungen gilt Folgendes: (a) sämtliche dem Kunden hiermit vom Unternehmen eingeräumten Rechte und Lizenzen enden mit sofortiger Wirkung, und der Kunde hat jegliche Nutzung der Leistungen, einschließlich seines Benutzerkontos, unverzüglich einzustellen; und (b) soweit anwendbar, hat der Kunde das accessWidget von der Kundenwebseite(n) zu entfernen.

37.2 Die Beendigung eines Vertragsverhältnisses gemäß diesen Bedingungen entbindet den Kunden nicht von seiner Verpflichtung, sämtliche bis zum Ablauf seiner jeweils aktuellen Lizenzlaufzeit fälligen oder geschuldeten Gebühren an das Unternehmen zu zahlen, und berechtigt ihn – sofern nicht ausdrücklich anderweitig hierin bestimmt – nicht zu einer Rückerstattung. Ungeachtet der vorstehenden Regelung dieses Unterabschnitts 37.2 gilt: Wenn das Unternehmen das Vertragsverhältnis mit einem Kunden gemäß Unterabschnitt 36.2 beendet oder ein Kunde das Vertragsverhältnis gemäß Unterabschnitt 36.1 oder aufgrund einer wesentlichen Änderung (wie nachstehend definiert) kündigt, erstattet das Unternehmen dem Kunden etwaige im Voraus bezahlte Lizenzgebühren, die den Zeitraum nach dem Wirksamwerden der Kündigung betreffen.

37.3 Alle Bestimmungen dieser Bedingungen, die ihrer Natur nach über die Beendigung dieser Bedingungen hinaus Bestand haben müssen – einschließlich etwaiger bereits entstandener Zahlungsansprüche – bleiben auch nach der Beendigung in Kraft. Die teilweise oder vollständige Beendigung dieser Bedingungen beschränkt keine der Parteien darin, andere ihr zustehende Rechtsbehelfe geltend zu machen. Kein Kunde ist – sofern hierin nicht ausdrücklich anders geregelt – von seiner Verpflichtung entbunden, ausstehende oder fällige Gebühren an das Unternehmen zu zahlen. Keine der Parteien haftet der jeweils anderen gegenüber für Schäden, die ausschließlich aus einer Kündigung dieser Bedingungen gemäß den hierin enthaltenen Bestimmungen resultieren.



Sonstige Bestimmungen

38.Gesamtvereinbarung; Änderungen; Abtretung

38.1 Die jeweils aktuellste Version dieser Bedingungen ist auf der Unternehmenswebsite auf der Seite „Geschäfts- und Nutzungsbedingungen“ verfügbar.

38.2 Diese Bedingungen, die Datenschutzerklärung und die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung („DPA“) stellen die vollständige Vereinbarung zwischen dem jeweiligen Kunden und dem Unternehmen hinsichtlich des Zugriffs auf und der Nutzung der Leistungen sowie der Unternehmensinhalte dar und ersetzen alle früheren Vereinbarungen zwischen dem Kunden und dem Unternehmen in diesem Zusammenhang. Sollten das Unternehmen und ein Kunde eine gesonderte schriftliche Vereinbarung in Bezug auf bestimmte Leistungen schließen (einschließlich einer Bestellbestätigung, Leistungsbeschreibung oder eines ähnlichen Dokuments), und sollten deren Bestimmungen den vorliegenden Bedingungen widersprechen, so gelten und überwiegen die Bestimmungen der gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

38.3 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, jederzeit nach eigenem Ermessen Teile dieser Bedingungen zu aktualisieren, zu ändern, zu modifizieren, zu ergänzen oder zu entfernen. Alle nicht wesentlichen Änderungen treten unmittelbar mit ihrer Veröffentlichung auf der Unternehmenswebsite in Kraft. Sollten solche Aktualisierungen, Änderungen, Modifikationen, Ergänzungen oder Streichungen jedoch die Rechte der Kunden nachteilig beeinflussen oder deren Verpflichtungen erhöhen (jeweils eine „Wesentliche Änderung“), wird das Unternehmen die Kunden vorab über ihre Benutzerkonten, per E-Mail oder auf vergleichbare Weise darüber informieren. Eine solche wesentliche Änderung tritt frühestens sieben (7) Tage nach dem Datum dieser Benachrichtigung in Kraft. Der Zugriff auf oder die Nutzung der Leistungen nach dem Datum des Inkrafttretens einer solchen wesentlichen Änderung gilt als Zustimmung des Kunden zu dieser Änderung sowie zu den aktualisierten Bedingungen. Wenn ein Kunde einer Wesentlichen Änderung nicht zustimmt, ist er ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens nicht mehr berechtigt, die Leistungen zu nutzen oder darauf zuzugreifen, und ist berechtigt, seine vertragliche Beziehung gemäß diesen Bedingungen durch schriftliche Mitteilung an das Unternehmen vor dem Inkrafttreten der Wesentlichen Änderung zu kündigen.


38.4 Das Unterlassen der Ausübung oder Durchsetzung eines Rechts oder einer Bestimmung dieser Bedingungen durch das Unternehmen stellt keinen Verzicht auf dieses Recht oder diese Bestimmung dar.

38.5 Kunden dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens keine Rechte oder Pflichten aus diesen Bedingungen abtreten. Das Unternehmen ist berechtigt, seine Rechte oder Pflichten aus diesen Bedingungen ohne Einschränkung abzutreten.

39. Elektronische Kommunikation

39.1 Mitteilungen und andere Erklärungen im Zusammenhang mit diesen Bedingungen können dem Kunden vom Unternehmen in elektronischer Form per E-Mail oder über das Benutzerkonto übermittelt werden. Diese Bedingungen sowie sämtliche Mitteilungen, Offenlegungen und sonstige Informationen, die dem Kunden in elektronischer Form bereitgestellt werden, erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen, die auch dann gelten würden, wenn sie in Papierform erfolgen müssten. Diese Bestimmung berührt keine zwingenden, nicht abdingbaren Rechte des Kunden. Kunden ist es nicht möglich, den Erhalt solcher servicebezogenen Mitteilungen abzulehnen.

39.2 Telefon- oder Videokonferenzen, die das Unternehmen im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen mit Kunden durchführt, dürfen zu Schulungs-, Qualitätssicherungs- und Archivierungszwecken aufgezeichnet werden (einschließlich über Plattformen von Drittanbietern). Mit der Vereinbarung eines Demo-Termins, Support-Gesprächs oder eines sonstigen Gesprächs mit dem Unternehmen erklärt sich der Kunde mit der Aufzeichnung des Gesprächs und der Speicherung in den Unterlagen des Unternehmens einverstanden. 

 

  1. Anwendbares Recht; Gerichtsstand; Schiedsverfahren

    40.1 Für Kunden oder Besucher mit Wohnsitz (bei natürlichen Personen) bzw. Sitz (bei juristischen Personen) in den Vereinigten Staaten oder Kanada gilt Folgendes: (a) Diese Bedingungen stellen eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen accessiBe Inc. und dem jeweiligen Kunden dar, (b) diese Bedingungen unterliegen dem Recht des US-Bundesstaates New York unter Ausschluss der Bestimmungen des Internationalen Privatrechts (conflict of laws), und (c) sämtliche Streitigkeiten oder Verfahren, die sich aus diesen Bedingungen ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, dürfen ausschließlich durch ein Schiedsverfahren gemäß Unterabschnitt ‎40.3 dieser Bedingungen eingeleitet werden. 


40.2 Für Kunden oder Besucher mit Wohnsitz (bei natürlichen Personen) bzw. Sitz (bei juristischen Personen) außerhalb der Vereinigten Staaten oder Kanadas gilt Folgendes: (a) Diese Bedingungen stellen eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen accessiBe Ltd. und dem jeweiligen Kunden dar, (b) diese Bedingungen unterliegen dem Recht des Staates Israel unter Ausschluss der Bestimmungen des Internationalen Privatrechts, und (c) sämtliche Streitigkeiten oder Verfahren, die sich aus diesen Bedingungen ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, dürfen ausschließlich vor den zuständigen Gerichten in Tel Aviv, Israel, anhängig gemacht werden. Jede Partei unterwirft sich hiermit unwiderruflich dieser ausschließlichen Zuständigkeit und dem Gerichtsstand.

40.3 Schiedsverfahren

40.3.1 ImFalle einer Streitigkeit, eines Anspruchs oder eines Konflikts, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, vereinbaren der Kunde und das Unternehmen, dass die betroffene Partei der anderen Partei eine „Streitmitteilung“ (engl. Notice of Dispute) übermittelt. Diese Streitmitteilung muss eine kurze Darstellung der den Streit begründenden Tatsachen sowie das von der betroffenen Partei geltend gemachte Begehren enthalten. Die Streitmitteilung muss schriftlich erfolgen und an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: [email protected]. Die betroffene Partei muss der anderen Partei eine Frist von dreißig (30) Tagen ab Eingang der Streitmitteilung einräumen, bevor ein Schiedsverfahren eingeleitet werden darf. Die Parteien verpflichten sich, in diesem Zeitraum angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um den Streitfall beizulegen. Zur Klarstellung: Die Übermittlung einer Streitmitteilung stellt eine vorhergehende Bedingung für die Einleitung eines Schiedsverfahrens gemäß Unterabschnitt ‎40.3 dar.

40.3.2 DIE PARTEIEN VEREINBAREN EINVERNEHMLICH, DASS JEGLICHE ANSPRÜCHE ODER STREITIGKEITEN ZWISCHEN IHNEN, DIE SICH AUS DIESEN BEDINGUNGEN ERGEBEN ODER DAMIT IN ZUSAMMENHANG STEHEN, EINEM VERBINDLICHEN EINZEL-SCHIEDSVERFAHREN VOR EINEM EINZELSCHIEDSRICHTER GEMÄSS DEN KOMMERZIELLEN REGELN DER AMERICAN ARBITRATION ASSOCIATION („AAA“) UNTERWORFEN WERDEN. DIE KOMMERZIELLEN REGELN DER AAA SIND UNTER WWW.ADR.ORG EINSEHBAR. MIT DER VEREINBARUNG EINES SCHIEDSVERFAHRENS VERZICHTEN DIE PARTEIEN AUSDRÜCKLICH AUF IHR JEWEILIGES RECHT AUF EIN SCHWURGERICHTSVERFAHREN. 


40.3.3 Falls die AAA nicht willens oder nicht in der Lage ist, die Streitigkeit zu verhandeln, vereinbaren die Parteien, einen anderen Schiedsgerichtsanbieter auszuwählen oder durch ein zuständiges Gericht bestimmen zu lassen. Sofern nicht anders von den Parteien vereinbart, findet die Schiedsanhörung in New York, New York, statt, wobei es jeder Partei freisteht, per Telefon- oder Videokonferenz am Schiedsverfahren teilzunehmen. Die Partei, die das Schiedsverfahren einleitet, trägt die anfänglichen Einreichungsgebühren und Kosten, die von der AAA erhoben werden. Der Antragsgegner trägt die Einreichungsgebühren für etwaige Widerklagen oder Gegenforderungen. Die Parteien teilen sich zu gleichen Teilen die Kosten für die Fallbearbeitung, Schiedsrichtergebühren oder sonstige von der AAA erhobene Gebühren, mit Ausnahme der oben genannten Einreichungsgebühren. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten für Anwaltsgebühren, Protokollantenhonorare, Transkriptionsgebühren und sonstige Verfahrenskosten. 


40.3.4 Obwohl diese Schiedsvereinbarung zwischen dem Kunden und dem Unternehmen geschlossen wurde, gilt zur Klarstellung, dass die verbundenen Unternehmen, Eigentümer, Gesellschafter, Geschäftsführer, Manager und Mitarbeitenden des Unternehmens als begünstigte Dritte dieser Bedingungen, einschließlich dieser Schiedsvereinbarung, betrachtet werden.


40.3.5 Diese Schiedsvereinbarung bleibt auch nach Beendigung dieser Bedingungen in Kraft. Alle Fragen im Zusammenhang mit der Schiedsfähigkeit eines Anspruchs oder dem Umfang, der Gültigkeit oder der Durchsetzbarkeit dieser Schiedsvereinbarung werden vom Schiedsrichter entschieden. Möchte eine Partei ein Schiedsverfahren einleiten, muss sie die andere Partei schriftlich benachrichtigen, entweder per Einschreiben mit Rückschein oder per persönlicher Zustellung durch einen Kurierdienst. Das Schiedsersuchen muss eine Darstellung der rechtlichen und tatsächlichen Grundlage der zu schiedenden Ansprüche enthalten. Die Parteien haben Anspruch auf sämtliche Auskunftsrechte gemäß den Federal Rules of Civil Procedure (FRCP) und sind berechtigt, Anträge nach den FRCP-Regeln 12 und 56 zu stellen. Die Entscheidung des Schiedsrichters ist endgültig und für beide Parteien verbindlich und kann, sofern erforderlich, in ein rechtskräftiges Urteil eines zuständigen Gerichts überführt werden.

40.3.6 Vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Unterabschnitts ‎40.3 sind sämtliche Verfahren im Zusammenhang mit dem Schiedsverfahren, dessen Gültigkeit oder dieser Schiedsvereinbarung vor dem Bundesgericht für den Southern District of New York oder vor den Staatsgerichten des Bundesstaates New York mit Sitz in Manhattan, New York, anhängig zu machen.

40.4 Der Kunde verzichtet auf sein Recht, jegliche Streitigkeit oder Ansprüche als Sammel- oder Gruppenklage geltend zu machen, verhandeln oder schiedsrichterlich entscheiden zu lassen. Der Kunde und das Unternehmen sind sich einig, dass weder ein Schiedsrichter noch ein Gericht befugt ist, eine Sammel- oder Gruppenklage zu verhandeln oder zu schlichten. Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Bedingungen vereinbaren die Parteien, dass jegliche Behauptung oder Einwendung, wonach dieser Verzicht auf Sammelklagen ganz oder teilweise nicht durchsetzbar sei, ausschließlich von einem zuständigen staatlichen Gericht, nicht jedoch von einem Schiedsrichter, entschieden werden darf.

41. Zusätzliche rechtliche Bestimmungen

41.1 Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet auf diese Bedingungen keine Anwendung.

41.2 Die Leistungen werden der US-Regierung mit „EINGESCHRÄNKTEN RECHTEN” zur Verfügung gestellt. Nutzung, Vervielfältigung oder Offenlegung durch die US-Regierung unterliegt den Einschränkungen gemäß 48 CFR 52.227-19 und 48 CFR 252.227-7013 ff. oder deren Nachfolgevorschriften. Der Zugriff auf oder die Nutzung der Leistungen (einschließlich der Software) durch die US-Regierung gilt als Anerkennung der Eigentumsrechte des Unternehmens an den Leistungen (einschließlich der Software).

41.3 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen von einem zuständigen Gericht für unwirksam erklärt werden, so vereinbaren die Parteien dennoch, dass das Gericht bestrebt sein soll, die Absichten der Parteien, wie sie in der betreffenden Bestimmung zum Ausdruck kommen, bestmöglich umzusetzen. Die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen bleiben hiervon unberührt und in vollem Umfang wirksam.

41.4 Ungeachtet entgegenstehender gesetzlicher Vorschriften oder Regelungen muss jeder Anspruch oder Klagegrund eines Kunden, der sich aus der Nutzung der Leistungen oder diesen Bedingungen ergibt oder damit in Zusammenhang steht, innerhalb von zwölf (12) Monaten nach Entstehung des betreffenden Anspruchs oder Klagegrundes geltend gemacht werden; andernfalls ist die Geltendmachung dauerhaft ausgeschlossen.

41.5 Eine gedruckte Version dieser Bedingungen sowie jeglicher in elektronischer Form übermittelter Mitteilungen ist in gerichtlichen oder behördlichen Verfahren, die auf diesen Bedingungen beruhen oder mit ihnen in Zusammenhang stehen, im gleichen Umfang und unter denselben Bedingungen zulässig wie andere ursprünglich in Papierform erstellte und aufbewahrte Geschäftsunterlagen.

41.6 Das Unternehmen gerät nicht in Verzug mit seinen Verpflichtungen aus diesen Bedingungen, wenn die Nichterfüllung oder Verzögerung auf zivile Unruhen, Aufstände, Epidemien, Feindseligkeiten, Krieg, Terroranschläge, Embargos, Naturkatastrophen, höhere Gewalt, Überschwemmungen, Brände, Sabotage, Schwankungen oder Ausfälle der Stromversorgung, fehlenden Netzzugang oder Gerätestörungen oder auf sonstige Umstände oder Ursachen zurückzuführen ist, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs des Unternehmens liegen.

42. Auslegungsvorschriften

42.1 Die Überschriften in diesen Bedingungen dienen lediglich der besseren Übersicht und entfalten keine rechtliche oder vertragliche Wirkung.

42.2 Wie in diesen Bedingungen verwendet, gelten die Begriffe „einschließlich“ sowie „beispielsweise“ und deren Abwandlungen nicht als abschließend, sondern stets im Sinne von „einschließlich, aber nicht beschränkt auf“.

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    Wenn Sie Fragen oder Bedenken in Bezug auf diese Bedingungen oder die Leistungen haben oder uns eine gemäß diesen Bedingungen erforderliche Mitteilung zukommen lassen möchten, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail unter [email protected].